Allgemeines

Urteil

Teilen

Im Prozess um herabwürdigende Äußerungen über Flüchtlinge ist gestern der Gründer der fremdenfeindlichen PEGIDA-Bewegung, Lutz Bachmann, wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden erlegte dem 43-Jährigen eine Geldstrafe von 9.600 Euro auf. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sieben Monate Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Indien und Kanada starten Neuanfang – „Meilenstein“-Abkommen zur Kernenergie

Indien und Kanada haben nach einem Treffen ihrer Regierungschefs in Neu-Delhi einen...

Allgemeines

„Staples Baddie“: Wie eine Druckerei-Mitarbeiterin zur TikTok-Entdeckung wurde

Vor zwei Monaten war Kaeden Rowland noch eine ganz normale Print-Spezialistin in...

Allgemeines

Golfstaaten wehren Angriffe ab – Trump kündigt „große Welle“ weiterer Schläge gegen Iran an

Die US-Verbündeten am Persischen Golf haben nach Beginn des Krieges zwischen den...

Allgemeines

Oberster Gerichtshof stärkt Elternrechte bei Informationen über transidente Schüler

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am 2. März entschieden, dass Eltern...