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Urteil

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Kaffeetrinker in Deutschland können in Maschinen der Marke Nespresso weiterhin auch die Kapseln anderer Firmen verwenden.Das Landgericht Düsseldorf wies heute eine Patentschutzklage des Nespresso-Herstellers Nestec gegen die billigere Konkurrenz zurück. Die Kaffeekapsel sei zwar unerlässlich für den Betrieb der Maschine, jedoch nicht deren funktionales „Herzstück“, formulierte das Gericht.

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