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Urteil

qimono (CC0), Pixabay
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Das Landgericht Osnabrück hat einen 29 Jahre alten Mann aus der Türkei wegen sogenannter „Fake-Anrufe“ zulasten älterer Menschen verurteilt. Der Angeklagte muss wegen (versuchten) banden- und gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen, unter Einbeziehung der Strafe aus einer früheren Verurteilung, für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Das Landgericht Osnabrück sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mindestens von Oktober 2018 bis Februar 2019 Mitglied einer Tätergruppierung war, die in großem Stil von Izmir (Türkei) aus im gesamten Bundesgebiet gewerbsmäßigen Betrug durch sogenannte „Fake-Anrufe“ zum Nachteil älterer Menschen beging. Der Angeklagte und weitere Mitglieder der Bande gaben sich dabei nach Überzeugung des Landgerichts am Telefon von der Türkei aus als deutsche „Polizisten“ aus. Sie bauten dann in den Anrufen psychologischen Druck auf, um die Angerufenen mit erfundenen Geschichten davon zu überzeugen, ihr Vermögen sei in Gefahr. Ziel war es, die älteren Menschen so zur Herausgabe von Geld und Wertgegenständen an Abholer der Bande zu bewegen, damit die „Polizei“ diese sicher verwahren könne.

Konkreter Gegenstand der Verurteilung waren fünf Taten. Diese betrafen nach den Feststellungen der zuständigen Strafkammer Seniorinnen und Senioren aus Schwarzenbek, Schleswig, Dargun, Öhringen und Osnabrück.

Der Angeklagte war in diese Taten nach Überzeugung des Gerichts als Anrufer und in anderer Weise involviert. Erbeutet wurden bei zwei der Taten Bargeld und Goldschmuck von teils erheblichen Wert. In den drei weiteren Fällen gelang es dagegen durch Eingreifen der Polizei zu verhindern, dass die Tätergruppe sich die erhoffte Beute sichern konnte. Zudem konnte ein Teil des erbeuteten Goldschmucks später sichergestellt und einem der Opfer zurückgegeben werden.

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