Jetzt also auch noch das:
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Schwarzfahren entkriminalisieren.
Man fragt sich wirklich, was als Nächstes kommt:
Ladendiebstahl als Missverständnis?
Einbruch als alternative Raumnutzung?
Schwarzfahren ist Betrug. Punkt.
Wer bewusst Bus oder Bahn nutzt, ohne zu bezahlen, erschleicht sich eine Leistung, für die andere ganz normal zahlen müssen.
Das ist kein Kavaliersdelikt, kein sozialromantischer Ausrutscher und schon gar kein harmloser Bagatellfall.
Es ist eine Straftat – und das muss es bleiben.
Wer nicht zahlt, schädigt alle ehrlichen Fahrgäste
Jeder, der sein Ticket kauft, finanziert mit dafür, dass der öffentliche Nahverkehr überhaupt funktioniert.
Wer schwarzfährt, sagt im Klartext:
„Die anderen sollen zahlen, ich nicht.“
Und genau deshalb ist es richtig, dass der Staat sagt:
So geht’s nicht.
Wenn man dieses Verhalten entkriminalisiert, sendet man ein fatales Signal:
Regeln gelten nur noch für die, die sich daran halten.
Und wer sie ignoriert, bekommt Verständnis, Ausreden und am Ende vielleicht noch politische Rückendeckung.
Überlastete Gerichte? Dann löst man das Problem nicht durch Verharmlosung
Hubig argumentiert mit überlasteten Gerichten und Gefängnissen.
Das ist schon bemerkenswert.
Denn die Logik dahinter lautet offenbar:
Wenn der Staat überfordert ist, erklären wir das Fehlverhalten einfach zur Kleinigkeit.
Was für ein Rechtsstaatsverständnis soll das bitte sein?
Nach dem Motto:
- Zu viele Verfahren? Dann lieber weniger Straftaten definieren.
- Zu wenig Platz im Gefängnis? Dann lockern wir halt die Regeln.
- Zu viele Verstöße? Dann machen wir’s einfach gesellschaftlich akzeptabler.
Das ist keine Lösung.
Das ist Kapitulation vor der Durchsetzung des Rechts.
Armut ist kein Freifahrtschein
Ja, es gibt soziale Härtefälle.
Ja, wer sich kein Ticket leisten kann, braucht Hilfe.
Aber dafür gibt es Sozialtarife, Hilfsangebote, kommunale Unterstützung – und die Politik könnte genau dort ansetzen.
Was es nicht geben darf:
Aus sozialem Mitgefühl das Prinzip von Recht und Gegenleistung aufweichen.
Denn dann trifft es wieder die Falschen:
die ehrlichen Pendler, die Familien, die Azubis, die Rentner – alle, die jeden Tag zahlen.
Fazit:
Schwarzfahren ist keine Kleinigkeit, sondern vorsätzliches Erschleichen einer Leistung.
Wer das entkriminalisieren will, macht den Rechtsstaat weicher und die Ehrlichen dümmer.
Unglaublich, dass eine Justizministerin ausgerechnet hier die falschen Signale setzt.
Schwarzfahren ist eine Straftat.
Und das muss es auch bleiben.
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