Und wieder werden offenbar Infinus Anleger angeschrieben- jetzt von der Kanzlei BKR aus Jena deren Ruf wohl kritisch anzusehen ist,

Zumindest, wenn man einem Artikel vom November diesen Jahres bei Spiegel-Online Glauben schenken darf:

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/jena-kanzlei-stiftet-aerzte-zu-klagen-gegen-spiegel-online-an-a-1121306.html

Die Kanzlei BKR aus Jena schreibt nun auch INFINUS-Anleger an, ebenfalls unter Hinweis auf einen Prozesskostenfinanzierer für die Gütestelle, und rät zum Vorgehen gegen die VSHen der INFINUS-Gruppe. Das macht keinen Sinn; ich habe viele solcher Prozesse geführt; die Anleger verlieren. Auch sonst ist das Werbeschreiben vom Inhalt her eher als „mäßig“ zu bewerten. Das teilte uns ein Rechtsanwalt mit, dessen Mandanten wohl auch ein solches Schreiben bekommen haben…………………und dann wohl in die Ablage P (Papierkorb) abgelegt haben.

Es ist natürlich völlig richtig, wenn Anleger über solche Möglichkeiten von Rechtsanwälten informiert werden. Aber sinnlose Klagen anzustreben, nur damit ein Rechtsanwalt mit einem Mandat Geld verdienen kann, ist sicherlich nicht im Sinne der eh schon genug geschädigten Anleger.

4 Comments

  1. GeHA Mittwoch, 10.05.2017 at 09:07 - Reply

    Wer hat Erfahrungen mit BKR bezüglich S & K gemacht???

  2. weissnix Dienstag, 29.11.2016 at 17:42 - Reply

    Zum BKR-Werbeschreiben gab bereits ein fast gleichlautendes Schreiben des DFMS – Deutscher Finanzmarktschutz e.V., der offensichtlich entsprechende Aufträge für die BKR – Rechtsanwälte einsammelt und diese als „Weihnachtgeschenk“ tarnt.

    Zum einen verjähren per 31.12.2016 keinerlei Schadensersatzansprüche in Sachen Infinus. Die Anwälte schränken insoweit ja auch ein, dass die Ansprüche verjähren „können“. Das überliest man natürlich schnell.

    Der übrige Inhalt ist nicht neu: Dr. Kübler hat seit 2014 bei allen Anmeldungen die Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung freigegeben. Machte man jedoch Ansprüche bei der Versicherung geltend, wurden diese abgewiesen und auf den Klageweg verwiesen. Denn die Haftpflichtversicherungen müssen nicht zahlen, weil die Vorstände der Infinus-Emittentenfirmen wahrscheinlich vorsätzlich betrogen haben, wie das Strafverfahren zeigen wird. Vor Abschluss des Strafverfahrens kommen daher irgendwelche Zahlungen der Haftpflichtversicherer sowieso nicht in Betracht.

    Auch die Einschaltung einer Gütestelle ist abwegig. Eine Gütestelle wird angerufen, um die Hemmung der Verjährung für sechs Monate nach Abschluss eines solchen Verfahrens zu bewirken. Verjährung droht bis Ende 2016 jedoch nicht. Das Weihnachtsgeschenk, dass ein Prozessfinanzierer (welcher?) für die Kosten der Gütestelle gefunden wurde, ist daher nichts wert.

    Die nicht unerheblichen Anwaltskosten für das Gütestelleverfahren möchten die BKR-Anwälte dann doch dem Kunden selbst direkt in Rechnung stellen, s. S. 3 unten.

    Ich habe den Verdacht, dass ein Prozessfinanzierer für einen solchen Unsinn überhaupt nicht zur Verfügung steht, – es sei denn
    die BKR-Anwälte selbst, die den niedrigen Betrag des „Weihnachtsgeschenks“ in Höhe von 300 €uro von ihrer vielfach höheren Honorarrechnung abziehen, oder??

    Was ist sonst noch alles möglich bei BKR?

  3. Rober Dienstag, 29.11.2016 at 10:41 - Reply

    Warum geht man nicht die Versicherungen an ,die ja bei diesem Schlamassel auch mitgewirkt haben.
    Da trauen sich die zahlreichen Mandanten Köder komischerweise nicht dran.
    In unserem Rechtsstaat scheint es etliche Ungereimtheiten zu geben.

  4. xxx Donnerstag, 24.11.2016 at 22:46 - Reply

    Man könnte als Geschädigter ja der Kanzlei das Angebot machen, die Klage zu übernehmen, im Erfolgsfall vom Schadensersatz die eigene Anlagesumme abzüglich der bereits ausgezahlten Zinsen einzubehalten und der Kanzlei die kompletten Zinsen als Honorar zu überlassen. Ersatzweise bietet man der Kanzlei die Papiere für die Anlagesumme abzüglich der bereits ausgezahlten Zinsen an. Wenn die Erfolgsaussichten so rosig sind, wie sie im Schreiben dargestellt werden, wäre die Kanzlei verrückt, wenn sie auf das Angebot nicht einginge.

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