Startseite Allgemeines und wieder hatten wir einmal Recht:Insolvent Prinz von Preußen Grundbesitz AG
Allgemeines

und wieder hatten wir einmal Recht:Insolvent Prinz von Preußen Grundbesitz AG

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 154/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12232 eingetragenen Prinz von Preußen Grundbesitz AG, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn, vertr. d. d. Gf.

ist am 28.07.2025, um 09:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Felix Höpker, Rabinstr. 1, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

99 IN 154/25
Amtsgericht Bonn, 28.07.2025

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Russell holt Pole in Melbourne – Mercedes dominiert Qualifying

Beim ersten Qualifying der neuen Formel-1-Ära hat Mercedes ein deutliches Ausrufezeichen gesetzt....

Allgemeines

„Alles halb so wild?“ – Ein fiktives satirisches Gespräch mit dem Vertriebschef der TGI AG nach der BaFin-Warnung

Die Finanzaufsicht BaFin hat kürzlich vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Für...

Allgemeines

Vor der BaFin Warnung

Damit die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eine offizielle Warnmeldung veröffentlicht, müssen bestimmte...

Allgemeines

„Party vorbei – aber der Gastgeber bleibt?“

Eine Geburtstagsparty mit lauter Musik, eine genervte Nachbarin und zwei Polizeieinsätze später...