ISIN DE000A3LJCB4 / WKN A3LJCB
EPH Group AGWien, Republik ÖsterreichANGEBOTan die Inhaber der Schuldverschreibungen 2023/2030ISIN DE000A3LJCB4 / WKN A3LJCBzum Umtauschihrer Schuldverschreibungenin die Schuldverschreibungen 2025/2032 der EPH Group AGISIN DE000A3L7AM8 / WKN A3L7AM(das „Umtauschangebot“)Die EPH Group AG, Wien, (die „ Emittentin “)hat am 17.07.2023 die 10,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2023/2030 (ISIN DE000A3LJCB4 / WKN A3LJCB) mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00, eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (die „ Schuldverschreibungen 2023/2030“ ), begeben. Zum heutigen Tag stehen knapp EUR 8 Millionen der Schuldverschreibungen 2023/2030 aus. Der Vorstand der Emittentin hat beschlossen, die Inhaber der Schuldverschreibungen 2023/2030 zum Tausch ihrer Schuldverschreibungen 2023/2030 in neue Schuldverschreibungen, die Gegenstand des am 14.01.2025 von der Commission de Surveillance du Secteur Financier („ CSSF ”) gebilligten Wertpapierprospekts der Emittentin („ Prospekt ”) sind, einzuladen. Diese Schuldverschreibungen (ISIN DE000A3L7AM8 / WKN A3L7AM) werden auf Grundlage des Prospekts im Wege eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich angeboten (die „ Schuldverschreibungen 2025/2032 “). Das Angebot zum Umtausch wird wie folgt bekannt gemacht. Angebot zum Umtausch
RISIKOHINWEISE Den Inhabern der Schuldverschreibungen 2023/2030 wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Abgabe eines Umtauschauftrags die auf der Internetseite der Emittentin (https://www.eph-group.com/) veröffentlichten Informationen, insbesondere (i) den Prospekt für die Schuldverschreibungen 2025/2032, (ii) die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2025/2032, (iii) den Jahresabschluss zum 31.12.2023, und (iv) weitere Informationen über die Emittentin, einschließlich der in diesen Dokumenten enthaltenen Risikohinweise, bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Die Veräußerung der Schuldverschreibungen 2023/2030 auf Basis der Teilnahme an dem Umtauschangebot kann u. U. zu einer Besteuerung eines etwaigen Veräußerungsgewinns führen. Es gelten die jeweils anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften. Den Inhabern der Schuldverschreibungen 2023/2030 wird daher empfohlen, sich vor der Entscheidung über die Abgabe eines Umtauschauftrags bei ihrer Bank oder ihrem Steuerberater über die steuerlichen Konsequenzen hinreichend informieren zu lassen. BESCHRÄNKUNGEN Der Umtausch wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Das Angebot zum Umtausch wird auf der Internetseite der Emittentin sowie im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Neben diesem Angebot, dessen Veröffentlichung auf der Internetseite der Emittentin und dessen Bekanntmachung im Bundesanzeiger, dem Prospekt der Schuldverschreibungen 2025/2032 sowie der Einbeziehung der Schuldverschreibungen 2025/2032 in den Vienna MTF der Wiener Börse und den Freiverkehr der Börse Stuttgart sind für die Ausgabe der Schuldverschreibungen keine weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder der Bundesrepublik Österreich vorgesehen. Die Bekanntmachung dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, des Großherzogtums Luxemburg oder der Bundesrepublik Österreich und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Angabe nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder der Bundesrepublik Österreich noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der Bundepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder der Bundesrepublik Österreich unterfallende öffentliche Werbung für das Angebot. Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Angebots zum Umtausch oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der im Umtauschangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Veröffentlichung auf der Internetseite der Emittentin und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Angebots zum Umtausch mit Genehmigung der Emittentin darf das Angebot zum Umtausch durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Angebot zum Umtausch enthaltenen Bedingungen. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Angebots zum Umtausch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Abgabe eines Umtauschangebotes aufgrund dieses Angebots zum Umtausch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der genannten Länder abgeben wollen, werden aufgefordert, sich über die außerhalb dieser Länder bestehenden Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die neuen Schuldverschreibungen 2025/2032 sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 („ Securities Act “) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.
EPH Group AG |
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Frage: Frau Bontschev, die EPH Group AG bietet Inhabern der Schuldverschreibungen 2023/2030 einen Umtausch in neue Schuldverschreibungen 2025/2032 an. Wie bewerten Sie dieses Angebot aus rechtlicher Sicht?
Kerstin Bontschev: Grundsätzlich ist es nicht unüblich, dass Unternehmen Umtauschangebote für bestehende Schuldverschreibungen machen. Allerdings sollten Anleger sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen der Umtausch auf ihre Anlage hat. Die neuen Schuldverschreibungen haben zwar einen identischen Nennwert, es könnten sich jedoch in den Bedingungen Unterschiede ergeben, die sich auf das Risiko oder die Rendite auswirken.
Frage: Welche Risiken bestehen für Anleger, die das Angebot annehmen?
Kerstin Bontschev: Ein wesentliches Risiko ist die finanzielle Stabilität der Emittentin. Anleger sollten sich genau mit dem aktuellen Finanzstatus der EPH Group AG auseinandersetzen, insbesondere mit den Veröffentlichungen im Prospekt. Zudem ist darauf zu achten, ob sich die Verzinsung oder Laufzeit der neuen Schuldverschreibungen ändert und ob die neuen Anleihen durch bestimmte Sicherheiten abgesichert sind oder nicht.
Frage: Gibt es bestimmte Punkte im Angebot, die Anleger besonders beachten sollten?
Kerstin Bontschev: Ja, insbesondere die Fristen. Anleger haben bis zum 12. Februar 2025 Zeit, einen Umtauschauftrag einzureichen. Zudem ist das Angebot unwiderruflich, was bedeutet, dass nach der Abgabe keine Rücktrittsoption besteht. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Klausel, dass die Emittentin das Angebot jederzeit ändern oder zurückziehen kann, ohne dass die Anleger darauf Einfluss haben.
Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger, falls Probleme nach dem Umtausch auftreten?
Kerstin Bontschev: Sollte es nach dem Umtausch zu Problemen kommen, beispielsweise bei der Auszahlung von Zinsen oder der Rückzahlung des Kapitals, könnten rechtliche Schritte notwendig werden. In solchen Fällen sollten Anleger umgehend rechtlichen Rat einholen, um mögliche Handlungsoptionen zu prüfen.
Frage: Ihr abschließender Rat an Anleger, die dieses Angebot prüfen?
Kerstin Bontschev: Anleger sollten sich umfassend informieren, den Prospekt sorgfältig lesen und bei Unsicherheiten unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Ein Umtausch sollte nur erfolgen, wenn die neuen Bedingungen klar verständlich sind und keine Nachteile gegenüber der bestehenden Schuldverschreibung bestehen.
Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.
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