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Umtauschangebot der EPH Group AG, und Interview dazu

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EPH Group AG

Wien, Republik Österreich

ANGEBOT

an die Inhaber der Schuldverschreibungen 2023/​2030

ISIN DE000A3LJCB4 /​ WKN A3LJCB

zum Umtausch

ihrer Schuldverschreibungen

in die Schuldverschreibungen 2025/​2032 der EPH Group AG

ISIN DE000A3L7AM8 /​ WKN A3L7AM

(das Umtauschangebot“)

Die EPH Group AG, Wien, (die „ Emittentin “)hat am 17.07.2023 die 10,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2023/​2030 (ISIN DE000A3LJCB4 /​ WKN A3LJCB) mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00, eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (die „ Schuldverschreibungen 2023/​2030“ ), begeben. Zum heutigen Tag stehen knapp EUR 8 Millionen der Schuldverschreibungen 2023/​2030 aus.

Der Vorstand der Emittentin hat beschlossen, die Inhaber der Schuldverschreibungen 2023/​2030 zum Tausch ihrer Schuldverschreibungen 2023/​2030 in neue Schuldverschreibungen, die Gegenstand des am 14.01.2025 von der Commission de Surveillance du Secteur Financier („ CSSF ”) gebilligten Wertpapierprospekts der Emittentin („ Prospekt ”) sind, einzuladen. Diese Schuldverschreibungen (ISIN DE000A3L7AM8 /​ WKN A3L7AM) werden auf Grundlage des Prospekts im Wege eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich angeboten (die „ Schuldverschreibungen 2025/​2032 “).

Das Angebot zum Umtausch wird wie folgt bekannt gemacht.

Angebot zum Umtausch

1.

Angebot

1.1

Die EPH Group AG, Wien, bietet hiermit den Inhabern der Schuldverschreibungen 2023/​2030 an (das „ Angebot “), Angebote zum Umtausch je einer Schuldverschreibung 2023/​2030 in eine neue Schuldverschreibung 2025/​2032 im Nennbetrag von EUR 1.000,00 abzugeben (der „ Umtausch “ und das Angebot zum Umtausch der „ Umtauschauftrag “). Jeder Anleihegläubiger, der einen Umtauschauftrag erteilt hat, erhält somit im Fall der Annahme seines Umtauschauftrags durch die Emittentin je eingetauschter Schuldverschreibung 2023/​2030 eine Schuldverschreibung 2025/​2032.

1.2

Die Schuldverschreibungen 2023/​2030 sind bei Annahme des Umtauschauftrages ab dem 24.02.2025 entsprechend dem Zinslauf der Schuldverschreibungen 2025/​2032 voll zinsberechtigt. Bei Annahme des Umtauschauftrages erhält der Inhaber der Schuldverschreibungen 2023/​2030 Stückzinsen vom 01.02.2025 bis zum 23.02.2025 (jeweils einschließlich).

2

Umfang des Umtauschs

2.1

Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für den Umtausch im Rahmen des Angebots. Inhaber der Schuldverschreibungen 2023/​2030 können Umtauschaufträge, bezogen auf ihre Schuldverschreibungen 2023/​2030, in jeglicher Höhe beginnend ab dem Nennbetrag einer Schuldverschreibung von Euro 1.000 abgeben, wobei das Volumen des Umtauschauftrags stets durch den Nennbetrag (Euro 1.000,00) teilbar sein muss.

3.

Umtauschfrist

3.1

Umtauschaufträge sind durch die Inhaber der Schuldverschreibungen 2023/​2030 in der Zeit vom 21.01.2025, 12:00 Uhr (MEZ) bis einschließlich 12.02.2025, 12:00 Uhr (MEZ) (die „ Umtauschfrist “) gegenüber der jeweiligen depotführenden Stelle schriftlich abzugeben.

3.2

Die Emittentin ist jederzeit und nach ihrem alleinigen und freien Ermessen berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Umtauschfrist zu verlängern oder zu verkürzen, den Umtausch vorzeitig zu beenden oder das Angebot zurückzunehmen. Die Emittentin wird dies durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt machen und auf der Internetseite der Emittentin unter www.eph-group.com veröffentlichen. Die Emittentin ist darüber hinaus nach ihrem alleinigen und freien Ermessen berechtigt, auch nach Ablauf der Umtauschfrist zugegangene Umtauschaufträge anzunehmen.

4.

Umtauschstelle /​ Abwicklungsstelle

4.1

Umtauschstelle für den Umtausch ist die

BankM AG
Baseler Straße 10
60329 Frankfurt am Main
(die „ Umtauschstelle “).

Für die Umtauschstelle ist die Quirin Privatbank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin Deutschland als Abwicklungsstelle tätig (die „ Abwicklungsstelle „).

4.2

Die Umtauschstelle handelt ausschließlich als Erfüllungsgehilfe der Emittentin und übernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Inhabern der Schuldverschreibungen 2023/​2030 und es wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den Schuldverschreibungsinhabern 2023/​2030 begründet.

5.

Gebühren und Kosten

5.1

Etwaige mit dem Umtausch der Schuldverschreibungen 2023/​2030 im Rahmen dieses Angebots entstehende Kosten, insbesondere die von den depotführenden Stellen im Hinblick auf den Umtausch erhobenen Gebühren, sind von den das Umtauschangebot annehmenden Inhabern der Schuldverschreibungen 2023/​2030 selbst zu tragen.

5.2

Weder die Emittentin noch die Umtauschstelle werden den Inhabern der Schuldverschreibungen 2023/​2030 im Rahmen des Umtauschs Kosten oder Gebühren in Rechnung stellen.

6.

Umtauschauftrag

6.1

Umtauschaufträge können nur unwiderruflich abgegeben werden. Die Umtauschaufträge sind nur wirksam, wenn die Schuldverschreibungen 2023/​2030, für die ein Umtauschauftrag abgegeben wird, im Rahmen der Umtauschfrist in die ausschließlich für das Angebot zum Umtausch eingerichtete ISIN: DE000A3L7AN6 /​ WKN: A3L7AN („ zum Umtausch angemeldete Schuldverschreibungen “) bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Bundesrepublik Deutschland (das „ Clearingsystem „) umgebucht worden sind.

6.2

Ein Umtauschauftrag hat folgendes zu enthalten:

(a)

ein schriftliches Angebot des Inhabers zum Umtausch einer bestimmten Anzahl von Schuldverschreibungen 2023/​2030 in Schuldverschreibungen 2025/​2032;

(b)

die unwiderrufliche Anweisung des Inhabers an die jeweilige depotführende Stelle mit dem Inhalt (i) die Schuldverschreibungen 2023/​2030, für die ein Umtauschauftrag erteilt wurde, zu sperren und jegliche Übertragung bis zum Ausgabetag zu unterlassen („ Depotsperre “) und (ii) die Anzahl von in seinem Wertpapierdepot befindlichen Schuldverschreibungen 2023/​2030, welche zum Umtausch angeboten werden, in die ausschließlich für das Umtauschangebot eingerichtete ISIN DE000A3L7AN6 (die „ Zum Umtausch angemeldete Schuldverschreibungen“ ) bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn („ Clearstream „) umzubuchen.

Sollte die Emittentin das Angebot zum Umtausch vor dem Ende der Umtauschfrist zurücknehmen, erlischt der Umtauschauftrag.

Umtauschaufträge können nur unwiderruflich abgegeben werden. Die Umtauschaufträge sind nur wirksam, wenn die Schuldverschreibungen 2023/​2030, für die ein Umtauschauftrag abgeben wird, in die ISIN DE000A3L7AN6 der Zum Umtausch angemeldeten Schuldverschreibungen umgebucht worden sind.

7.

Depotsperre

Die Depotsperre hat bis zum Eintritt des frühesten der nachfolgenden Ereignisse wirksam zu sein, sofern die Emittentin keine abweichende Bekanntmachung veröffentlicht:

(a)

der Abwicklung, voraussichtlich, am Ausgabetag der Schuldverschreibungen 2025/​2032;

(b)

der Veröffentlichung der Emittentin, dass das Angebot zurückgenommen wird.

8.

Anweisung und Bevollmächtigung und Handel in zum Umtausch angemeldeter Schuldverschreibungen

8.1

Mit der Abgabe des Umtauschauftrages weisen die Anleihegläubiger ihre depotführende Stelle an, die Schuldverschreibungen 2023/​2030, für die ein Umtauschauftrag abgegeben wurde, zunächst in ihrem Wertpapierdepot zu belassen, aber für Umtauschaufträge im Rahmen der Umtauschfrist in die zum Umtausch angemeldeten Schuldverschreibungen bei dem Clearingsystem umzubuchen.

8.2

Mit der Abgabe des Umtauschauftrages beauftragen und bevollmächtigen die Anleihegläubiger die Abwicklungsstelle und die Umtauschstelle sowie ihre depotführende Stelle (jeweils unter der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB), alle zur Abwicklung dieses Umtauschauftrags erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen vorzunehmen sowie entsprechende Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums an den Schuldverschreibungen 2023/​2030, für die sie den Umtauschauftrag abgeben, herbeizuführen und die Zahlung der Stückzinsen an die Anleihegläubiger abzuwickeln. Die Anleihegläubiger haben Kenntnis davon, dass die Umtauschstelle auch für die Emittentin tätig wird.

8.3

Mit der Abgabe des Umtauschauftrags beauftragen und bevollmächtigen die Anleihegläubiger die Umtauschstelle, alle Leistungen zu erhalten und Rechte auszuüben, die mit dem Besitz der umgetauschten Schuldverschreibungen 2023/​2030 verbunden sind.

8.4

Mit der Abgabe des Umtauschauftrags weisen die Anleihegläubiger ihre depotführende Stelle an, ihrerseits etwaige Zwischenverwahrer der Schuldverschreibungen 2023/​2030, für die ein Umtauschauftrag erteilt wurde, sowie das Clearingsystem anzuweisen und zu ermächtigen, der Abwicklungsstelle und der Umtauschstelle die Anzahl der im Konto der depotführenden Stelle bei dem Clearingsystem im Rahmen der Umtauschfrist eingebuchten zum Umtausch angemeldeten Schuldverschreibungen börsentäglich mitzuteilen.

8.5

Mit der Abgabe des Umtauschauftrages übertragen die Anleihegläubiger – unter der aufschiebenden Bedingung des Ablaufs der Umtauschfrist und unter der weiteren aufschiebenden Bedingung der Annahme des Umtauschangebots durch die Emittentin (ggf. auch teilweise) – die betreffenden Schuldverschreibungen 2023/​2030 im Wege der Abtretung gemäß § 398 BGB auf die Emittentin mit der Maßgabe, dass Zug um Zug gegen die Übertragung eine entsprechende Anzahl an Schuldverschreibungen 2025/​2032 sowie die Stückzinsen an sie übertragen werden. Die Emittentin nimmt die Abtretungserklärungen unter den obigen Maßgaben an.

8.6

Die Anleihegläubiger ermächtigen die depotführende Stelle, der Abwicklungsstelle und der Umtauschstelle Informationen über die Anweisungen des Depotinhabers bekanntzugeben.

8.7

Die Anleihegläubiger ermächtigen die depotführende Stelle und die Umtauschstelle im Falle einer nur teilweisen Annahme des Umtauschangebotes durch die Emittentin – vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Anweisung der Emittentin im Einzelfall – erforderlichenfalls bei der individuellen Zuteilung von Schuldverschreibungen auf einzelne Depots auf- oder abzurunden.

8.8

Die vorstehenden Erklärungen, Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung unwiderruflich erteilt. Mit der Abgabe des Umtauschauftrags verzichtet der jeweilige Inhaber der Schuldverschreibung 2023/​2030 auf einen Zugang der Annahmeerklärungen.

8.9

Nach der Umbuchung der zum Umtausch angemeldeten Schuldverschreibungen ist ein Handel in diesen nicht mehr möglich.

9.

Annahme der Angebote durch die Emittentin

9.1

Es liegt im alleinigen und freien Ermessen der Emittentin, Umtauschaufträge ohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise anzunehmen bzw. nicht anzunehmen. Umtauschaufträge, die nicht in Übereinstimmung mit den Umtauschbedingungen erfolgen oder hinsichtlich derer die Abgabe eines solchen Angebots nicht in Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften erfolgt, werden von der Emittentin nicht angenommen.

9.2

Die Emittentin behält sich das Recht vor, Umtauschaufträge oder Widerrufsanweisungen trotz Verstößen gegen die Umtauschbedingungen oder Versäumung der Umtauschfrist dennoch anzunehmen, unabhängig davon, ob die Emittentin bei anderen Anleihegläubigern mit ähnlichen Verstößen oder Fristversäumungen in gleicher Weise vorgeht.

9.3

Mit der Annahme eines Umtauschauftrags durch die Emittentin, welche durch Gutbuchung entsprechender Stücke Schuldverschreibungen 2025/​2032 in die Depots der Anleihegläubiger erfolgt, kommt zwischen dem betreffenden Anleihegläubiger und der Emittentin ein Vertrag über den Umtausch der Schuldverschreibungen 2023/​2030 gegen die Schuldverschreibungen 2025/​2032 gemäß den Umtauschbedingungen zustande.

10.

Lieferung der Schuldverschreibungen 2025/​2032

10.1

Die Lieferung der Schuldverschreibungen 2025/​2032, für die Umtauschaufträge erteilt und von der Emittentin angenommen wurden, sowie die Zahlung der Stückzinsen, erfolgt an das Clearingsystem oder dessen Order zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Kontoinhaber Zug um Zug gegen Übertragung der Schuldverschreibungen 2023/​2030, für die Umtauschaufträge erteilt und von der Emittentin angenommen wurden, an die Emittentin. Das Settlement nach Ende der Umtauschfrist findet voraussichtlich am oder um den 24.02.2025 statt.

10.2

Die Gutschrift der Schuldverschreibungen und der Stückzinsen erfolgt über die jeweilige depotführende Stelle der Anleihegläubiger.

11.

Gewährleistungen der Anleihegläubiger

Jeder Anleihegläubiger, der einen Umtauschauftrag erteilt, sichert zu, gewährleistet und verpflichtet sich gegenüber der Emittentin und der Umtauschstelle mit der Abgabe des Umtauschauftrages zum Tag des Umtauschauftrags, zum Ende der Umtauschfrist und zum Begebungstag der Schuldverschreibungen 2025/​2032 wie folgt:

(a)

er hat die Umtauschbedingungen durchgelesen, verstanden und akzeptiert;

(b)

er hat die Bedingungen der Schuldverschreibungen 2025/​2032 (die „ Anleihebedingungen “) erhalten;

(c)

er wird auf Anfrage jedes weitere Dokument ausfertigen und aushändigen, das von der Umtauschstelle oder von der Emittentin für notwendig oder zweckmäßig erachtet wird, um den Umtausch oder die Abwicklung abzuschließen;

(d)

er erklärt, dass die Schuldverschreibungen 2023/​2030, für die ein Umtauschauftrag erteilt wurde, in seinem Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; und

(e)

er erklärt, dass ihm bekannt ist, dass sich – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – das Angebot nicht an Anleihegläubiger in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Japan richtet und das Angebot nicht in diesen Staaten abgegeben werden darf, und er sich außerhalb dieser Staaten und allfälliger weiterer Staaten, in denen das Angebot nicht abgegeben werden darf, befindet.

12.

Anwendbares Recht

12.1

Dieses Angebot, Umtauschaufträge und die durch die Annahme zustande gekommenen Tausch- und die Übertragungsverträge sowie alle mit diesem Angebot zusammenhängende Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen zwischen den Anleihegläubigern, der Abwicklungs- und Umtauschstelle und/​oder den Depotbanken unterliegen, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, deutschem Recht.

12.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (sowie jedem Vertrag, der infolge der Annahme eines Umtauschauftrags zustande kommt) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.

13.

Veröffentlichungen, Verbreitung dieses Dokuments, sonstige Hinweise

13.1

Dieses Angebot wird auf der Internetseite der Emittentin unter https:/​/​www.eph-group.com/​ sowie durch Bereithaltung von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der EPH Group AG, Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien veröffentlicht. Sie wird zudem am 21.01.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieses Angebot wird ausschließlich in deutscher Sprache veröffentlicht.

13.2

Sofern nicht anderweitig erforderlich oder zweckmäßig, erfolgen Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Angebot im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin.

RISIKOHINWEISE

Den Inhabern der Schuldverschreibungen 2023/​2030 wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Abgabe eines Umtauschauftrags die auf der Internetseite der Emittentin (https:/​/​www.eph-group.com/​) veröffentlichten Informationen, insbesondere (i) den Prospekt für die Schuldverschreibungen 2025/​2032, (ii) die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2025/​2032, (iii) den Jahresabschluss zum 31.12.2023, und (iv) weitere Informationen über die Emittentin, einschließlich der in diesen Dokumenten enthaltenen Risikohinweise, bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Die Veräußerung der Schuldverschreibungen 2023/​2030 auf Basis der Teilnahme an dem Umtauschangebot kann u. U. zu einer Besteuerung eines etwaigen Veräußerungsgewinns führen. Es gelten die jeweils anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften. Den Inhabern der Schuldverschreibungen 2023/​2030 wird daher empfohlen, sich vor der Entscheidung über die Abgabe eines Umtauschauftrags bei ihrer Bank oder ihrem Steuerberater über die steuerlichen Konsequenzen hinreichend informieren zu lassen.

BESCHRÄNKUNGEN

Der Umtausch wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Das Angebot zum Umtausch wird auf der Internetseite der Emittentin sowie im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Neben diesem Angebot, dessen Veröffentlichung auf der Internetseite der Emittentin und dessen Bekanntmachung im Bundesanzeiger, dem Prospekt der Schuldverschreibungen 2025/​2032 sowie der Einbeziehung der Schuldverschreibungen 2025/​2032 in den Vienna MTF der Wiener Börse und den Freiverkehr der Börse Stuttgart sind für die Ausgabe der Schuldverschreibungen keine weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder der Bundesrepublik Österreich vorgesehen. Die Bekanntmachung dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, des Großherzogtums Luxemburg oder der Bundesrepublik Österreich und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Angabe nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder der Bundesrepublik Österreich noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der Bundepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder der Bundesrepublik Österreich unterfallende öffentliche Werbung für das Angebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Angebots zum Umtausch oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der im Umtauschangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Veröffentlichung auf der Internetseite der Emittentin und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Angebots zum Umtausch mit Genehmigung der Emittentin darf das Angebot zum Umtausch durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Angebot zum Umtausch enthaltenen Bedingungen. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Angebots zum Umtausch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Abgabe eines Umtauschangebotes aufgrund dieses Angebots zum Umtausch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der genannten Länder abgeben wollen, werden aufgefordert, sich über die außerhalb dieser Länder bestehenden Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Die neuen Schuldverschreibungen 2025/​2032 sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 („ Securities Act “) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.

 

 

EPH Group AG

Frage: Frau Bontschev, die EPH Group AG bietet Inhabern der Schuldverschreibungen 2023/2030 einen Umtausch in neue Schuldverschreibungen 2025/2032 an. Wie bewerten Sie dieses Angebot aus rechtlicher Sicht?

Kerstin Bontschev: Grundsätzlich ist es nicht unüblich, dass Unternehmen Umtauschangebote für bestehende Schuldverschreibungen machen. Allerdings sollten Anleger sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen der Umtausch auf ihre Anlage hat. Die neuen Schuldverschreibungen haben zwar einen identischen Nennwert, es könnten sich jedoch in den Bedingungen Unterschiede ergeben, die sich auf das Risiko oder die Rendite auswirken.

Frage: Welche Risiken bestehen für Anleger, die das Angebot annehmen?

Kerstin Bontschev: Ein wesentliches Risiko ist die finanzielle Stabilität der Emittentin. Anleger sollten sich genau mit dem aktuellen Finanzstatus der EPH Group AG auseinandersetzen, insbesondere mit den Veröffentlichungen im Prospekt. Zudem ist darauf zu achten, ob sich die Verzinsung oder Laufzeit der neuen Schuldverschreibungen ändert und ob die neuen Anleihen durch bestimmte Sicherheiten abgesichert sind oder nicht.

Frage: Gibt es bestimmte Punkte im Angebot, die Anleger besonders beachten sollten?

Kerstin Bontschev: Ja, insbesondere die Fristen. Anleger haben bis zum 12. Februar 2025 Zeit, einen Umtauschauftrag einzureichen. Zudem ist das Angebot unwiderruflich, was bedeutet, dass nach der Abgabe keine Rücktrittsoption besteht. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Klausel, dass die Emittentin das Angebot jederzeit ändern oder zurückziehen kann, ohne dass die Anleger darauf Einfluss haben.

Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger, falls Probleme nach dem Umtausch auftreten?

Kerstin Bontschev: Sollte es nach dem Umtausch zu Problemen kommen, beispielsweise bei der Auszahlung von Zinsen oder der Rückzahlung des Kapitals, könnten rechtliche Schritte notwendig werden. In solchen Fällen sollten Anleger umgehend rechtlichen Rat einholen, um mögliche Handlungsoptionen zu prüfen.

Frage: Ihr abschließender Rat an Anleger, die dieses Angebot prüfen?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten sich umfassend informieren, den Prospekt sorgfältig lesen und bei Unsicherheiten unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Ein Umtausch sollte nur erfolgen, wenn die neuen Bedingungen klar verständlich sind und keine Nachteile gegenüber der bestehenden Schuldverschreibung bestehen.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.

 

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