Startseite Allgemeines Trump legt Berufung gegen „Schweigegeld“-Urteil ein – und spricht von „fatalen Fehlern“ im Prozess
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Trump legt Berufung gegen „Schweigegeld“-Urteil ein – und spricht von „fatalen Fehlern“ im Prozess

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Donald Trump will seine Verurteilung im sogenannten „Schweigegeld-Prozess“ nicht akzeptieren. Der US-Präsident hat beim Berufungsgericht in New York Beschwerde gegen das Urteil eingelegt und spricht von „zahlreichen fatalen Fehlern“, die den gesamten Prozess „vergiftet“ hätten.

In dem am 27. Oktober eingereichten Schriftsatz argumentieren Trumps Anwälte, dass das Verfahren „nie hätte stattfinden dürfen – geschweige denn mit einer Verurteilung enden dürfen“. Der Schuldspruch, so die Verteidigung, verstoße gegen grundlegende Rechtsprinzipien und habe auf unzulässigen Beweisen basiert.

Trump sieht sich durch Immunität geschützt

Trump war im Mai 2024 von einer zwölfköpfigen Jury in allen 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Die Anklage: Fälschung von Geschäftsunterlagen, um Zahlungen an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zu verschleiern. Daniels hatte 2016 – kurz vor der Präsidentschaftswahl – 130.000 Dollar Schweigegeld erhalten, gezahlt über Trumps damaligen Anwalt Michael Cohen.

Der Präsident bestreitet weiterhin, eine Affäre mit Daniels gehabt zu haben, und bezeichnet das Verfahren als „politische Hexenjagd“.

Trumps Verteidiger stützen ihre Berufung nun auf ein späteres Urteil des US Supreme Court aus dem Sommer 2024, das ehemaligen Präsidenten in bestimmten Fällen gerichtliche Immunität zuspricht. Laut den Anwälten habe die Jury in New York Beweise gesehen, die sich auf Trumps Zeit im Amt bezogen – etwa Aussagen der ehemaligen Kommunikationschefin Hope Hicks, die über interne Krisengespräche im Weißen Haus berichtete. Solche Beweise seien laut dem Supreme-Court-Urteil unzulässig.

Angriff auf Staatsanwaltschaft und Richter

Zudem werfen Trumps Anwälte dem Manhattan District Attorney Alvin Bragg vor, eine Bundeskompetenz verletzt zu haben: Nur die Bundesregierung dürfe Verstöße gegen das Wahlkampffinanzierungsgesetz verfolgen, nicht der Staat New York.

Auch der Richter des Falls, Juan Merchan, wird in der Berufung erneut attackiert. Grund: eine 35-Dollar-Spende aus dem Jahr 2020 an die demokratische Plattform ActBlue, von der 15 Dollar an die Biden-Kampagne gingen. Diese Mini-Spende, so Trumps Team, beweise „fehlende Neutralität“. Eine Ethikkommission hatte den Fall jedoch bereits überprüft und keine Befangenheit festgestellt.

Der letzte offene Prozess

Von Trumps ursprünglich vier Strafverfahren ist der New Yorker „Hush-Money“-Fall der einzige, der bislang vor Gericht gebracht wurde. Zwei Bundesverfahren wurden nach Trumps Wahlsieg 2024 eingestellt, und das Verfahren in Georgia liegt auf Eis – weil die dortige Staatsanwältin wegen einer Beziehung zu einem Kollegen abberufen wurde.

Trumps Anwälte hoffen nun, dass das Berufungsgericht das Urteil aufhebt – oder zumindest ein neues Verfahren anordnet.

Trump selbst kommentierte die Berufung gewohnt kämpferisch: „Es war ein Schauprozess, von Anfang bis Ende. Aber wir gewinnen das – wie immer.“

 

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