Mit knalligen Schildern und Sonderangeboten werben viele Händler um sparwillige Kunden. Bei einem Mannheimer XXXL Einrichtungshaus entpuppte sich das angebliche Schnäppchen allerdings als Täuschung. Im konkreten Fall ging es um ein Steak- und Tomatenmesser, das zum Sonderpreis von 9,95 Euro beworben wurde, die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers war jedoch mit 16,95 Euro ausgezeichnet. Eine Verbraucherin stellte nach dem Kauf der Messer allerdings fest, dass das Produkt auf der Homepage des Herstellers regulär nur 9,95 Euro kostete. Das XXXL Einrichtungshaus, betrieben von der BDSK Handels GmbH & Co.KG, hatte die Verbraucher über eine Ersparnis von 7 Euro irregeführt. Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden Württemberg hat das Möbelhaus inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Verbraucherzentrale kennt diese Masche aus verschiedenen Branchen. Um Produkte wertiger erscheinen zu lassen, geben manche Händler viel zu hohe Preise als unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers an. Mit diesen sogenannten Mondpreisen geben Sie den Kunden das Gefühl, ein qualitativ besseres Produkt günstiger zu erstehen. Tatsächlich zahlen die Verbraucher jedoch den regulären Preis.
Die unrichtige, zu hoch angesetzte Preisempfehlung des Herstellers, ist jedoch eine Irreführung der Kunden, bei der Verbraucher über den tatsächlichen Preis der Waren getäuscht werden. Entdecken Verbraucher solche Abweichungen, sollten sie diese der Verbraucherzentrale melden. Empfohlen wird außerdem, bei vermeintlichen Schnäppchen gut hinzusehen und besonders bei größeren Anschaffungen Preise, Rabatte und unverbindliche Preisempfehlungen genau zu vergleichen.
Quelle VZ BW
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