Tradition in Insolvenz

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des im Register des Amtsgerichts Bochum unter VR 1655 eingetragenen Sportgemeinschaft 09 Wattenscheid e.V., Lohrheidestr. 82, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dragan Markovic ist am 10.09.2019, um 11:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Anja Commandeur, Goerdtstraße 30, 44803 Bochum bestellt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 648/19
Amtsgericht Bochum, 10.09.2019

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