Totalverlustrisiko: RSTG JANSSEN LTD & CO. KG

Auch das wieder so ein Investment, mit dem man vom Konstrukt her eine BaFin-Gestattung umgeht. Natürlich gibt es hier ein Totalverlustrisiko.

FireShot Capture 496 – unternehmensdetails_ Rstg Janssen – www.anleger-beteiligungen.de

RSTG JANSSEN LTD & CO. KG

Geschäftsführer:
Johann Janßen

Branche:
Rohstoffgewinnung

Kortenhörn 7
26427 Holtgast

Email:
johannj974@gmail.com

Mobil: 01525 – 5471867

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Prospekt / Beteiligungsexposé
Pressemitteilungen

 01.02.22
Fa. RSTG JANSSEN LTD & CO. KG betreibt den Sand- und Kiesabbau unter Beteiligung von Investoren

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Genussrechte

Art

Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung)

Ausgestaltung
  • Genussrechte
  • Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
  • Anspruch auf Dividendenzahlung
  • Anspruch auf Überschussdividende
  • Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
Mindestlaufzeit

5 volle Jahre

Emissionsvolumen

2,5 Mio. Euro

Kündigungsfrist

Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres

Mindestzeichnung

Einmaleinlage ab 10.000,- Euro

Emissionskosten

Agio 5 % aus der Zeichnungssumme

Anlaufverluste

keine

Dividende / Bonus
  • Grunddividende: ab 4,5 % p.a. des Beteiligungsbetrages (individuell verhandelbar)
  • Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses

Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse

Zahlung der Dividende

1 x jährlich

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