| Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, Aktenzeichen: 590 Js 49286/09, gegen Thorsten Schneider, geboren am 05.04.1973 in Darmstadt, wegen des Verdachts der Untreue, der Gebührenüberhebung und der Unterschlagung, wurde aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Darmstadt vom 09.10.2010, in dem ein dinglicher Arrest in Höhe von 31.112,95 € angeordnet wurde, das Guthaben des Beschuldigten auf seinem SparCard Konto Nr. 3020 373 606 bei der Postbank Dortmund in Höhe der Arrestsumme gepfändet, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 der Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrecht erhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 der Zivilprozessordnung verwiesen.
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