Thomas Zwingmann: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts und der Finanzportfolioverwaltung an-alter Bekannter?

Die BaFin hat Herrn Thomas Zwingmann, Nürnberg, mit Bescheid vom 22. Mai 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft und die Finanzportfolioverwaltung einzustellen und abzuwickeln.

Zwingmann bot unter dem Namen New York International Traders, Inc. Aktien des Unternehmens an. Er versprach den Anlegern, ihnen die Aktien zu einem zuvor festgelegten Preis später wieder abzukaufen. Durch die Annahme der Gelder, deren unbedingte Rückzahlung er versprach, betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Zwingmann ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig per Banküberweisung an die Anleger zurückzuzahlen.

Ferner ließ sich Zwingmann von Kunden Handlungsvollmachten einräumen und deren Online-Zugangsdaten zu Depotkonten aushändigen. Durch die Verwaltung der Vermögenswerte der Kunden in Finanzinstrumenten erbringt er die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Zwingmann darf von den Online-Zugangsdaten ab sofort keinen Gebrauch mehr machen und hat die mit den Kunden geschlossenen Vermögensverwaltungsvereinbarungen unverzüglich zu kündigen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.

Meldung der BaFin Ende

Nun, hier müssen wir dann mal wirklich zugeben, dass die BaFin hier schneller war als wir, denn wir hatten einen umfassenden Bericht zu dem Unternehmen in Vorbereitung, da wir von vielen Usern in den letzten Wochen auf das Unternehmen angesprochen wurden.

Der Hinweis unserer User drehte sich immer darum, ob Herr Zwingmann denn keine Gestattung von der BaFin benötige? Spontan hätten wir auch gesagt, doch, braucht er. Durch die Meldung der BaFin hat sich diese Frage dann auch erübrigt.

Übrigens hatte Thomas Zwingmann uns ausführlich auf einen Fragenkatalog aus unserem Hause geantwortet und darin auch auf den Zwist mit der BaFin angespielt. Vergessen haben dürfte Herr Zwingmann aber, dass die BaFin am Ende hier am längeren Hebel sitzt, wenn sie ihre Verdachtsmomente bestätigt sieht. Ob Thomas Zwingmann jetzt in der Lage sein wird, die Anordnung der BaFin auch zu erfüllen, lassen wir einmal dahingestellt. Übrigens finden Sie unseren umfassenden Bericht dazu auf www.verbraucherschutzforum.berlin.

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