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The Cannabis Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Nicht zugelassen | © betexion / Pixabay
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The Cannabis Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Datum: 06.03.2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie „The Cannabis Trader“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per EMail an.

Unter der anonym registrierten Domain thecannabistraders.com bietet das Unternehmen in englischer Sprache die Nutzung einer als „The Cannabis Trading App“ bezeichneten Handelssoftware für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an, die auf der Grundlage eines Algorithmus automatisiert den Handel von CFDs auf Cannabis-Aktien betreiben soll. Es handele sich um ein Angebot einer angeblich zertifizierten Online-Handelsplattform, die Menschen suche, die lernen möchten, wie man vom Handel von Cannabis-Aktien profitieren könne. Die Registrierung sei kostenlos, doch müsse ein Mindestguthaben von 500 Euro oder 250 US-Dollar investiert werden. Die Domain thecannabistraders.com ist anonym registriert; auf der gesamten Webseite finden sich weder ein Impressum noch Angaben zum Sitz oder zur Rechtsform des Unternehmens.

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