Stellungnahme zur veröffentlichten Massnahme der BaFin Deutschland
TGI AG | Liechtenstein, am 20.04.2026
Die TGI AG nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 20. April 2026 eine Massnahme veröffentlicht hat, die das Unternehmen betrifft.
Die TGI AG wurde hierzu bislang nicht offiziell durch die BaFin informiert. Eine Zustellung eines entsprechenden Schreibens mit einer Begründung ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt.
Von der veröffentlichten Massnahme hat die TGI AG zunächst ausschliesslich über das Internet Kenntnis erlangt. Eine vorherige direkte Information oder ein weiterführender Austausch im Zusammenhang mit der nun veröffentlichten Einschätzung hat im Vorfeld nicht stattgefunden.
Aus Sicht der TGI AG sowie ihrer rechtlichen Vertretung beruht die vorgenommene Einordnung auf einer Fehlinterpretation des zugrunde liegenden Sachverhalts. Bis zur offiziellen Zustellung eines entsprechenden Schreibens wird daher vorerst keine Anpassung oder Veränderung vorgenommen.
Der Vollständigkeit halber sei hervorgehoben, dass es sich hierbei ausschliesslich um die Frage handelt, ob das Angebot der TGI AG als Finanzprodukt einzuordnen ist oder nicht. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der TGI AG wird dadurch nicht in Frage gestellt.
Sobald der TGI AG das Schreiben der BaFin vorliegt, wird das Unternehmen den Sachverhalt gemeinsam mit ihrer rechtlichen Vertretung im Detail abstimmen und im Anschluss über die weitere Vorgehensweise informieren.
Was wir nicht verstehen ist, das die Bafin Post ÖFFENTLICH zustellen muss, und man dem Handelsblatt gegenüber sagt „Man sei mit der Bafin im Gespräch“, aber wir müssen auch nicht Alles verstehen.
„Was wir nicht verstehen ist, das die Bafin Post ÖFFENTLICH zustellen muss, und man dem Handelsblatt gegenüber sagt „Man sei mit der Bafin im Gespräch“, aber wir müssen auch nicht Alles verstehen.“
Das war doch schon bei der FMA Liechtenstein so, man war in inteniven Verhandlungen wegen des Börsenprospektes *rofl* mit der FMA und schwupps haut die eine Warnung vor der TGI raus. Wer mag kann da ein Muster erkennen.
Anmerkung der Redaktion: Ja die arme TGI AG seufz, schluchz. Haben sich alle gegen sie verschworen. Vielleicht denken Sie über Ihren Post nochmals angestrengt nach, versichen bitte, versprochen? dann fragen Sie mal die KI wann und warum Schreiben der BaFin über den Bundesanzeiger ÖFFENTLICH zugestellt werden. Da sollte dann ein ganzer Kronleuchter aufgehen.
Ich meinte das Muster „intensive Verhandlungen“ zu behaupten und dann „völlig überrascht“ zu sein wenn der behauptete Verhandlungspartner einem auf die Füsse tritt. :-)
Siee haben das System nicht verstanden, Mensch Herr Bremer. Kundengelder könnten doch auch Geschenke sein. Alles Fans der Geissens für Arme auf Plus 4. Hören Sie doch bitte auf diesen solch ein Unbillen zu bereiten.
Verstehen? Echt ernsthaft? Ihr?
Der war gut 😅
Herr Bremer, Ihre Finger müssen ja glühen die letzten 24 Std. Respekt!!
Das ist mal Recherche auf HÖCHSTEM Niveau! 👍
So jetzt warten wir wieder bis was neues Intelligentes kommt 🤷♂️🥸
Anmerkung der Redaktion. Die Spannung steigt,oder?
Alma übernehmen Sie!
https://zebra-bw.com/news/vom-tellerwaescher-zum-millionaer-ueber-mlm-schneeballsysteme-und-schenkkreise/
Vielen lieben Dank für diesen „wertvollen“ Artikel! 🤣
Ich wusste, dass Du Dich wiedererkennst. Gern geschehen.
Schrödingers Gold führt zu Schrödingers Kommunikation *rofl*
Rechtlich scheint mir die Diskussion inzwischen eine andere Ebene erreicht zu haben. Es geht nicht mehr nur um die abstrakte Frage, ob hier möglicherweise eine Prospektpflicht bestehen könnte. Nach der öffentlichen Mitteilung der BaFin vom 06.03.2026 lagen bereits Anhaltspunkte dafür vor, dass die TGI AG unter der Bezeichnung „Goldkauf mit Rabatt“ Vermögensanlagen in Deutschland öffentlich anbietet, ohne den nach § 6 VermAnlG erforderlichen Verkaufsprospekt veröffentlicht zu haben. Die BaFin hat dabei ausdrücklich ausgeführt, dass es sich um Anlagen handelt, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewähren.
Soweit nun – wie öffentlich berichtet – hinsichtlich der Produkte „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ eine Untersagung des öffentlichen Angebots erfolgt ist, ist die Einordnung für diese konkreten Vertriebsmodelle gerade nicht mehr bloß theoretischer Natur. Dann steht nicht mehr die Frage im Raum, ob man einen Prospekt vielleicht irgendwann einmal erstellen könnte, sondern dass der Vertrieb dieser als Vermögensanlagen eingeordneten Angebote ohne Prospekt aufsichtsrechtlich bereits beanstandet und untersagt worden ist.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Hinweis auf ein angekündigtes Gutachten eines Wirtschaftsprüfers nur eingeschränkt geeignet, die Sache inhaltlich zu entschärfen. Die BaFin weist selbst darauf hin, dass sie im Rahmen einer Prospektbilligung lediglich prüft, ob die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthalten sowie verständlich und kohärent sind; die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die Seriosität des Emittenten oder das Produkt selbst werden von ihr gerade nicht geprüft. Für die Richtigkeit der Prospektangaben haftet vielmehr der Emittent.
Eben darin liegt aus meiner Sicht das eigentliche Problem: Ein tragfähiger Prospekt müsste das Geschäftsmodell in seiner wirtschaftlichen Substanz vollständig, widerspruchsfrei und überprüfbar offenlegen. Dazu gehörte zwangsläufig auch eine belastbare Darstellung der Herkunft der beworbenen monatlichen Vorteile und der wirtschaftlichen Grundlage der in Aussicht gestellten Rabatte. TGI bewirbt ihre Modelle selbst weiterhin mit monatlich 2 % Rabatt, Auszahlbarkeit der Gutschriften auf das Bankkonto sowie beim Modell „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ zusätzlich mit 36 % Treuerabatt nach 36 Monaten.
Mit anderen Worten: Das Problem scheint nicht darin zu liegen, dass ein Prospekt nur lästig oder aufwendig wäre. Das Problem scheint darin zu liegen, dass eine ordnungsgemäße Prospektierung eine Offenlegungstiefe erfordern würde, die mit der bisherigen Außendarstellung nur schwer vereinbar erscheint.