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TGI AG: Jetzt bitte liefern – und zwar nicht nur Broschüren, Versprechen und warme Worte

CharlesRondeau (CC0), Pixabay
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Man kennt das ja aus dem Bereich „Gold als Investment“ inzwischen leider nur zu gut:
Dem Kunden wird jahrelang erzählt, sein Gold sei „sicher verwahrt“, selbstverständlich „sein Eigentum“, natürlich „jederzeit nachvollziehbar“ – garniert mit hübschen Bildern aus Tresorräumen, damit auch wirklich jeder denkt: „Na also, läuft.“

Und dann?
Dann stellt sich im Ernstfall plötzlich heraus:

  • Das Gold war nicht in ausreichender Menge vorhanden
  • Das Gold war nicht sauber getrennt
  • Das Gold war nicht rechtssicher als Kundeneigentum verifizierbar
  • Und das Gold landete im Zweifel fröhlich in der Insolvenzmasse

Mit anderen Worten:
Die Kunden dachten, sie hätten Gold. Tatsächlich hatten sie vor allem Hoffnung, Hochglanz und später einen nahezu vollständigen Verlust.

PIM Gold lässt grüßen.
Da wurde jahrelang mit Loomis Frankfurt geworben, mit tollen Bildern und noch tolleren Versprechen. Blöd nur, dass Bilder von Gold eben nicht dasselbe sind wie gesetzeskonform abgesondertes, nachweisbares Kundeneigentum.

Und genau deshalb gibt es jetzt das von uns angesprochene Formular für TGI-Kunden.

Nicht, weil wir Langeweile haben.
Nicht, weil wir Formulare so lieben.
Sondern weil Rechtssicherheit im Ernstfall der Unterschied ist zwischen:

  • „Das ist mein Eigentum.“

und

  • „Herzlichen Glückwunsch, Sie dürfen sich hinten bei den Insolvenzgläubigern anstellen.“

Das Formular soll also genau das bringen, was bei vielen Gold-Modellen in der Vergangenheit eben gefehlt hat:
👉 eine klare, rechtssichere Bestätigung der TGI AG gegenüber dem Kunden

Und ja:
Jeder Kunde kann dieses Formular selbstverständlich selbst an die TGI AG schicken.

Aber weil uns in den letzten Tagen und Wochen viele gefragt haben:
„Kann man das nicht auch gesammelt bzw. über euren Rechtsanwalt machen?“

Antwort:
Ja, kann man.

Dazu habe ich Rücksprache gehalten und das bekannte Angebot unterbreitet.
Und eines kann ich dazu sagen:

Diesen Preis wird man bei einem Rechtsanwalt für genau diese Dienstleistung vermutlich kaum ein zweites Mal finden.

Aber ich weiß natürlich…
TGI-AG-Vermittler arbeiten ja bekanntlich auch völlig uneigennützig, vollkommen ohne jede Entlohnung und ausschließlich aus tief empfundener Sympathie für Herrn Kaltenegger.
Fast schon rührend.
Da wirkt ein günstiges anwaltliches Angebot ja beinahe unanständig professionell.

Wir gehen jedenfalls davon aus, dass die uns bekannten TGI-Kunden im hohen vierstelligen Bereich das Thema nun auf die eine oder andere Weise angehen werden.
Und das ist auch richtig so.

Denn nochmal ganz deutlich:

Wer im Bereich Vermögensanlagen, Edelmetalle oder ähnlicher Konstrukte nicht rechtzeitig auf saubere Eigentums- und Aussonderungsnachweise achtet, lernt im Ernstfall das Insolvenzrecht meist auf die harte Tour kennen.

Unsere eigene Dienstleistung ist dabei immer kostenfrei.
Aber:
Wenn wir für Recherchen im Ausland tätig werden müssen, dann entstehen dafür selbstverständlich Kosten.
Das ist kein Hexenwerk, sondern Realität.

Oder anders gesagt:

Ein Flug, internationale Recherche, Akten, Kontakte und Ermittlungsarbeit kosten nun einmal mehr als ein Blick ins deutsche Handelsregister.

Keiner kann ernsthaft erwarten, dass wir solche Auslagen dann auch noch aus eigener Tasche finanzieren.
Wer das erwartet, glaubt vermutlich auch noch an vollständig getrenntes Kundengold ohne Nachweis.

Zur Erinnerung:
Unsere Recherchen haben in Kooperation mit einem Privatdetektiv aus Österreich in den vergangenen 16 Jahren bereits erhebliche Vermögenswerte aufgespürt und Insolvenzverfahren zugeführt.
Wir reden hier also nicht über Kaffeeklatsch, sondern über echte Vermögenssicherung und Aufklärungsarbeit.

Jetzt liegt der Ball bei der TGI AG.

Wir sind gespannt, ob die TGI AG den Kunden die geforderten Bestätigungen und Nachweise tatsächlich erteilt.

Wenn ja:
Sehr gut.
Dann wäre das ein erster Schritt in Richtung Transparenz und Rechtssicherheit.

Wenn nein:
Dann wird es für viele Kunden spätestens an diesem Punkt ohne Rechtsanwalt nicht mehr weitergehen.

Denn eines ist sicher:
Rechte hat man nur dann etwas, wenn man sie auch durchsetzen kann.

Aktuell gehen wir – ganz optimistisch, fast schon bewundernswert naiv – davon aus,
dass die TGI AG selbstverständlich liefern kann, was in dem Formular verlangt wird.

Man soll ja immer positiv denken.
Vor allem dann, wenn es um Eigentumsnachweise geht, die im Ernstfall über Totalverlust oder Vermögensschutz entscheiden.

Deshalb unsere klare Aufforderung an alle TGI-Kunden:

Nicht warten. Nicht vertrauen. Nicht hoffen. Sondern prüfen lassen. Jetzt.

Denn am Ende gilt wie immer:

Gold ist nur dann Ihr Gold, wenn es rechtlich auch wirklich Ihr Gold ist.
Alles andere ist bestenfalls Deko mit Insolvenzrisiko.

3 Kommentare

  • Das hat jetzt wahrllich nicht lange gedauert, bis die Maske gefallen ist. Zum Schluss bleiben dann Leuten wie Johannes nur noch persönliche Angriffe und Unterstellungen wenn ihnen die Fakten fehlen und die wiedergekäuten Werbesprüche nur noch hohl klingen.

  • Was soll das kostenpflichtige Formular bringen? Wie soll es konkret schützen?

    Wer Angst um sein eingesetztes Geld hat, kann die Rabattzahlungen einfach nach und nach auf sein Konto auszahlen lassen, das läuft problemlos, und dann am Ende das Gold obendrein bekommen. Wer Vertrauen hat, kauft weiteres Gold nach und profitiert von noch mehr Rabattzahlungen. Die Bafin prüft gerade, ob es das von der TGI AG definierte Kaufmodell mit Rabatt ist oder doch ein prospektpflichtiges Finanzprodukt.

    Ihre Fragen sind teilweise berechtigt, aber momentan tut die TGI AG viel für mehr Transparenz: Das SKR und demnächst zwei Mal jährlich Überprüfung der Goldbestände durch eine Wirtschaftskanzelei. Die Antworten werden also sowieso bald kommen, durch die TGI AG selbst und durch die Bafin.

    Ihr Angebot wirkt wie ein eigenes Geschäftsmodell im Graubereich zwischen Verbraucherschutz und Abzocke: Erst durch tägliche Artikel Angst erzeugen, dann eine kostenpflichtige Lösung anbieten (die keine Hilfe wäre). Damit würde man primär für das Gefühl zahlen, etwas getan zu haben, was aber keine Vorteile bringen würde.
    Anmerkung der Redaktion:

    Hören Sie doch auf mit Ihren Sprechblasen und dem Schönreden des TGI-AG-Modells. Das von uns entwickelte Formular gibt den Kunden Rechtssicherheit – wenn es dann auch korrekt von der TGI AG ausgefüllt und bestätigt wird.

    Ich frage mich langsam, ob Sie für das Schönschreiben von der TGI AG bezahlt werden. Wenn ja, dann hoffe ich sehr gut. Aber bedenken Sie: Sie werden von Anlegergeldern bezahlt, für die Menschen hart gearbeitet haben.

    Hören Sie auch auf mit „kommt demnächst“. Ich kann das schon nicht mehr hören, denn danach folgt immer das Schweigen der Lämmer. Kaltenegger hat bei GGMT schon mehr Transparenz und Testate versprochen – wo sind die denn?

    Was der Wiener Anwalt da bestätigt, ist doch rechtlich gesehen etwas, was Sie und ich auch bestätigen können. Schaffen Sie doch endlich mal harte, überprüfbare Fakten, was das angeblich vorhandene Gold betrifft.

    Übrigens: Ich finde es schon toll, dass Sie etwas „kostenlos verlangen“, aber selbst für Ihre Arbeit sicherlich bezahlt werden wollen. Doppelmoral nennt man das. Aber ehrlich: Welcher TGI-Sympathisant darf schon das Wort Moral in den Mund nehmen?

    Ich habe der TGI AG und früher der GGMT angeboten, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben, wenn man nachweist, dass es das Gold gibt – aber auch, dass es nachweisbar für den Kunden insolvenzsicher gelagert ist und wo. Das zu wissen, darauf hat der Kunde übrigens einen Rechtsanspruch.

    Ich habe auch angeboten, dass dies ein Rechtsanwalt machen kann – aber bitte nicht mit so einem Fake-Dokument, das das Papier nicht wert ist, auf dem es steht.

    Übrigens: Ich bin Rentner mit einer guten Rente, ich brauche kein Geschäftsmodell mehr. Sie aber möglicherweise schon.

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