Terminal GmbH- Rückforderung durch Insolvenzverwalter

Unangenehme Post erhielten zahlreiche Anleger die ihr Kapital in die Marketing Terminal GmbH investiert hatten Anfang Mai 2016 vom Insolvenzverwalter RA Ulrich Cramer: Dieser fordert die Anleger auf, unter Setzung einer Frist von 3 Wochen, sämtliche von der Gesellschaft erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten. Für zahlreiche Anleger würde eine solche Rückzahlung den finanziellen Ruin bedeuten, da es hier teilweise um hohe 5-stellige Beträge geht. 

Die Marketing Terminal GmbH hatte seit dem Jahr 2013 bis zu 40 Millionen EURO Anlegerkapital eingesammelt. Die Anleger waren mit dem Versprechen einer Rendite von 100 % in 3 Monaten geködert worden. Das Konzept sah dabei vor, dass durch Google-Werbung Geld verdient werden sollte. In 2015 wurde bekannt, dass es sich hierbei um ein Schneeballsystem handelt und das Geld der Anleger nie investiert wurde. Gegen sämtliche Beteiligten wurden strafrechtliche Schritte eingeleitet. Am 01.05.2015 wurde vor dem AG München (1507 IN 3130/14) das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Gründer und Geschäftsführer Meik Frankenhauser ist mittlerweile zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Trotz einer vom Insolvenzverwalter ermittelten respektablen Insolvenzquote von 12,5 % entwickelt sich nunmehr das Engagement der Anleger wegen der Rückzahlungsforderung des Insolvenzverwalters zu einem Totalverlust. Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob diese – neben dem bereits verlorenen Kapital – verpflichtet sind weitere Gelder in die Insolvenzmasse zu zahlen, die letztlich auch als verloren zu bezeichnen sind.

Im Rahmen der Insolvenzanfechtung sind viele Rechtsfragen umstritten. Das betrifft insbesondere die Frage, ob neben den ausbezahlten Scheingewinnen auch die Einlage des Anlegers zurückgefordert werden kann oder in welchem Umfang sich der Anleger auf eine Entreicherung berufen kann. Betroffene Anleger sollten daher nicht ohne weiteres – auf keinen Fall aber ohne rechtliche Prüfung des Sachverhaltes durch einen erfahrenen Rechtsanwalt – der Forderung des Insolvenzverwalters nachkommen und die ausbezahlten Gelder zurückzahlen.

Quelle:Rechtsanwaltskanzlei Kositzki

One Comment

  1. Wolfgang Schütze Donnerstag, 18.01.2018 at 19:42 - Reply

    über 1000 euro soll ich zurückzahlen innerhalb 3 wochen. Ich kann es wirklich nicht mit meiner geringen Rente bezahlen.Es liegt schon einige jahre zurück und auf dem schreiben stehen noch nicht einmal meine Einzahlungen mit datum drinnen. Ich kann nichts mehr nachvollziehen. Auszüge von 2013 und 2014 habe ich nicht mehr. Soll man zahlen oder in Raten anfordern???

Leave A Comment