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TCV PARTNERS-Investorenwarnung

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23. Dezember 2017 teilt die FMA daher mit, dass

TCV & PARTNERS

mit angegebenen Sitz in

11 Charles II St, St. James‘s,

London SW1Y 4AE

Tel.: +44 203 608 03 74

mail@tcv-partners.com  info@tcv-partners.com

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