Mit den Worten „All die Musik, die ich je gemacht habe, gehört jetzt mir“ verkündet Superstar Taylor Swift das, was Millionen Fans und viele Künstlerkolleg:innen seit Jahren mit Spannung verfolgt haben: Swift ist nun offiziell Eigentümerin ihrer gesamten musikalischen Lebensleistung – inklusive Musikvideos, Album-Artworks, unveröffentlichter Titel und Konzertfilme.
Was für Außenstehende wie eine Selbstverständlichkeit klingt, war in Wirklichkeit das Resultat eines jahrelangen, öffentlich ausgetragenen Rechtsstreits um Musikrechte, der eine ganze Branche aufrüttelte.
Vom Vertragsstreit zur Selbstermächtigung
Die Auseinandersetzung begann 2019, als der Musikmanager Scooter Braun Swifts damaliges Label Big Machine Records erwarb – inklusive der Masterrechte an ihren ersten sechs Alben. Swift selbst äußerte sich damals enttäuscht und fühlte sich hintergangen. Ein Versuch, ihre Rechte zurückzukaufen, scheiterte an aus ihrer Sicht unzumutbaren Vertragsbedingungen.
Doch anstatt klein beizugeben, startete die Sängerin ein beispielloses Projekt: Sie re-recordete ihre alten Alben unter dem Titel „Taylor’s Version“, beginnend mit Fearless, Red, Speak Now und zuletzt 1989. Die neue Veröffentlichungen wurden nicht nur kommerzielle Erfolge, sondern auch ein Symbol für künstlerische Selbstbestimmung in der Musikindustrie.
Jetzt gehören ihr alle Rechte – ohne Bedingungen
Wie Swift jetzt mitteilte, konnte sie sich durch die Zusammenarbeit mit der Investmentgesellschaft Shamrock Capital sämtliche Rechte an ihrer früheren Musik sichern. Sie lobte das Unternehmen für einen fairen, respektvollen Umgang und sprach offen darüber, wie viel ihr dieser Schritt bedeutet: „Das ist mein Lebenswerk, meine Erinnerungen, mein Schweiß, meine Handschrift und meine Träume.“
„Reputation“ lässt auf sich warten – noch
In ihrem Statement ging Swift auch auf die Frage ein, warum das 2017er-Album „Reputation“ bislang noch keine „Taylor’s Version“ erhalten hat. Dieses Werk sei „so spezifisch mit einer bestimmten Lebensphase verknüpft“ gewesen, dass es ihr schwerfalle, sich ihm emotional erneut zu nähern. Sie habe bislang nicht einmal ein Viertel davon neu aufgenommen, plane aber, die bislang unveröffentlichten Songs aus dieser Ära zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen.
Einfluss auf die gesamte Branche
Swifts Kampf um die Kontrolle über ihre Musik ist längst mehr als ein persönliches Anliegen. In ihrer Nachricht zeigt sie sich bewegt darüber, dass ihr Beispiel viele junge Künstler:innen inspiriert hat, ihre Masterrechte von Beginn an vertraglich abzusichern. Branchenbeobachter sprechen bereits von einer „Taylor-Swift-Klausel“, die sich in immer mehr Künstlerverträgen wiederfindet.
Fazit: Ein Happy End – und ein Vorbild
Was als konfliktreiche Geschäftsfehde begann, endet mit einem künstlerischen und wirtschaftlichen Triumph. Swift kontrolliert nun nicht nur ihr aktuelles Werk, sondern auch rückwirkend ihr kreatives Schaffen – ein Schritt, der in einer von Lizenzrechten dominierten Industrie eine Seltenheit darstellt.
Zum Abschluss schreibt sie in ihrem Brief:
„Dank euch und eurem Zuspruch, eurer Unterstützung und eurem Glauben an mich gehören mir jetzt endlich all die Dinge, die schon immer die meinen waren.“
Ein Meilenstein – für Taylor Swift und für eine Branche im Wandel.
Kommentar hinterlassen