Swiss Steel Holding AG: Abweisung der Beschwerde gegen die Verfügung der Übernahmekommission vom 5. März 2021

Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA weist die Beschwerde gegen die Verfügung der Übernahmekommission 750/02 in Sachen Swiss Steel Holding AG vom 5. März 2021 ab.

Mit Verfügung 750/02 vom 5. März 2021 wies die Übernahmekommission in Sachen Swiss Steel Holding AG (ehemals Schmolz+Bickenbach AG) ein Gesuch der Liwet Holding AG ab, wonach festzustellen sei, dass sich Martin Haefner / BigPoint Holding AG nicht mehr auf die befristete Sanierungsausnahme von der Angebotspflicht gemäss Verfügung der FINMA vom 6. Dezember 2019 berufen könnten. Die Übernahmekommission erliess in ihrer Verfügung zudem Feststellungen zum Mindestpreis im Falle eines potentiellen Pflichtangebots von Martin Haefner / BigPoint Holding AG (vgl. öffentliche Mitteilung der UEK vom 8. März 2021).

Gegen diese Verfügung der Übernahmekommission erhob die Liwet Holding AG Beschwerde bei der FINMA. Mit Verfügung vom 18. Mai 2021 weist der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der FINMA diese Beschwerde ab. Gegen diese Verfügung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

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