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Supreme Court stoppt Frist für 2 Milliarden Dollar Auslandshilfe – vorerst

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Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Mitternachtsfrist für die Auszahlung von 2 Milliarden Dollar an eingefrorener Auslandshilfe durch die Trump-Regierung vorerst ausgesetzt. Chief Justice John Roberts verhängte eine „administrative Aussetzung“, um den Fall weiter zu prüfen. Damit bleibt die Frage offen, ob die Trump-Administration das Geld überhaupt freigeben muss.

Die Regierung hatte argumentiert, die kurzfristige Auszahlung sei „praktisch unmöglich“ und würde den Präsidenten daran hindern, „die Integrität der Staatsfinanzen zu schützen“. Das Gericht gibt den Klägern – einer Gruppe von NGOs und Auftragnehmern – nun bis Freitag Zeit für eine Stellungnahme.

Trump kürzt massiv Auslandshilfen – 90 % der USAID-Programme gestrichen

Zeitgleich legt die Trump-Administration bei den Einsparungen noch eine Schippe drauf: Laut einem Gerichtsbericht vom Mittwoch werden mehr als 90 % der Auslandshilfe-Programme der US-Agentur für internationale Entwicklung (USAID) gestrichen. Insgesamt wurden 5.800 Förderungen gestrichen, nur 500 Projekte bleiben bestehen. Auch das Außenministerium hat rund 4.100 Hilfsprogramme gestrichen, lediglich 2.700 wurden beibehalten.

Der massive Sparkurs hat weltweit bereits Hilfsprojekte zum Stillstand gebracht, während Kritiker warnen, dass Trump die US-Außenpolitik auf ein rein transaktionales „America First“-Modell umstellt.

Hintergrund: Trump gegen die Justiz – und gegen die Verwaltung

Der Stopp der Auslandshilfe ist Teil von Trumps umfassender Neuordnung der Bundesregierung. Am selben Tag, an dem das Supreme Court seinen Beschluss fällte, verkündete die Regierung:

Massenentlassungen in Bundesbehörden
Kürzungen bei Diversitäts- und Inklusionsprogrammen
Neues Haushaltsgesetz mit massiven Einsparungen

Während Trumps Regierung den Staatsapparat verschlankt, geraten viele NGOs und Auftragnehmer ins Wanken – und das Supreme Court muss sich nun mit der Frage befassen, wie weit der Präsident in seiner Machtfülle gehen darf.

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