Startseite Allgemeines Süddeutsche Finanz- und Pensionsmanagement GmbH-Insolvenz eröffnet
Allgemeines

Süddeutsche Finanz- und Pensionsmanagement GmbH-Insolvenz eröffnet

Teilen

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Süddeutsche Finanz- und Pensionsmanagement GmbH, Weißerlenstraße 1 H, 79108 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Köllhofer, Im Speicher 36, 79353 Bahlingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Werner Trogus, Seilergasse 9, 79227 Schallstadt
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 707546
– Schuldnerin –
Beschluss:

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat am 19.04.2017 beschlossen:


Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 10.04.2017 wird wegen offenbaren Schreibfehlers gem. § 4 InsO, § 319 ZPO dahingehend berichtigt , als Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO) bestimmt wird auf den 27.06.2017 und die Forderungen bis zum 06.06.2017 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden sind.

Der Beschluss wird bezüglich Ziffer 3 und 4 insoweit wie folgt berichtigt und neu gefasst:
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.06.2017 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 27.06.2017. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 27.06.2017, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 20.06.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Amtsgericht Freiburg im Breisgau – Insolvenzgericht – 19.04.2017

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Masern hinter Gittern: US-Gesundheitssystem zeigt sich mal wieder von seiner „besten“ Seite

In einem texanischen Abschiebezentrum der US-Einwanderungsbehörde ICE hat sich nun auch die...

Allgemeines

Skandal um Danone-Babynahrung: Giftstoff-Alarm! EU-Behörde ermittelt nach Rückruf von „Aptamil“

Ein Skandal erschüttert derzeit das Vertrauen junger Eltern in eines der bekanntesten...

Allgemeines

Laura Fernández gewinnt Präsidentschaftswahl in Costa Rica mit harter Linie gegen Kriminalität

Laura Fernández von der konservativen Regierungspartei „Souveräne Volkspartei“ hat die Präsidentschaftswahl in...

Allgemeines

Zwischen Eichhörnchen-Beleidigungen und Putin-Fragen: BBC-Reporter auf Gratwanderung in Russland

„Steve Rotten-berg, dieser BBC-Typ sieht aus wie ein kackendes Eichhörnchen!“ – Wenn...