Strukturelle Liquiditätsquote: BaFin veröffentlicht Rundschreiben zur Kapitaladäquanzverordnung

Die BaFin hat am 1. August 2022 ein Rundschreiben veröffentlicht, mit dem sie ihr Vorgehen bei der Anwendung von Artikel 428p (10) bzw. 428aq (10) Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements RegulationCRR) spezifiziert. Es geht hierbei um die außerbilanziellen Posten in der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding RatioNSFR) bzw. in der vereinfachten strukturellen Liquiditätsquote (simplified Net Stable Funding Ratio – sNSFR).

Das Rundschreiben soll für Institute gelten, für die der Artikel 6 (4) der CRR Anwendung findet und die gemäß Artikel 6 (4) SSM-Verordnung als weniger bedeutende Institute (Less Significant Istitutions – LSIs) eingestuft werden. Ferner gilt es auch für alle Institute, die gemäß §1a Kreditwesengesetz wie CRR-Kreditinstitute behandelt werden. Das Kürzel SSM steht für Single Supervisory Mechanism.

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