Startseite Allgemeines StronIT GmbH: BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an
Allgemeines

StronIT GmbH: BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an

Teilen

StronIT GmbH: BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an

Datum: 13.12.2018

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28.November 2018 gegenüber der StronIT GmbH, Köln, die sofortige Einstellung des von dieser unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäftes angeordnet.

Die StronIT GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter. Die Gesellschaften sind überwiegend im Ausland ansässig. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.bluetrading.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Christoph Gröner: Aufstieg, Krise und offene Fragen im Immobilienreich

Glanzvolle Auftritte, prominente Kontakte und große Visionen: Noch im Februar 2026 zeigt...

Allgemeines

Strompreis-Vergleich 2026: Grünwelt oder Octopus Energy – welcher Anbieter ist günstiger für eine vierköpfige Familie?

Steigende Energiepreise beschäftigen viele Haushalte in Deutschland weiterhin. Gerade Familien mit höherem...

Allgemeines

Handelsblatt berichtet erneut über TGI AG

Leider muss man das Handelsbattz hier korrigieren, es gab keine Bafin Warnung...

Allgemeines

WERTAG GmbH, keine Insolvenz mangels Masse

Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 203 IN 2035/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...