Ein deutscher Hersteller von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen sieht sich derzeit mit einer Welle von Klagen konfrontiert. In bundesweit zahlreichen Verfahren verlangen Käufer die Rückerstattung des Kaufpreises ihrer Stromspeicher. Allein vor der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg, die sich als Spezialkammer unter anderem auf Massenverfahren konzentriert, sind aktuell rund 35 Klagen anhängig. Zu den Aufgaben dieser Kammer gehören auch Verfahren zu Themen wie Diesel-Abgasskandalen, Online-Glücksspiel und Datenschutzverstößen.
Hintergrund: Brände und Kapazitätsdrosselungen
Die Klagen betreffen Batteriespeicher, die in Kombination mit Photovoltaikanlagen installiert wurden und von denen zehntausende in Deutschland verbaut sind. Im Jahr 2022 kam es bei diesen Speichern zu einer geringen Anzahl von Bränden. Die genaue Zahl der Vorfälle ist umstritten, soll sich aber im einstelligen Bereich bewegen. Aus Sicherheitsgründen entschied sich der Hersteller daraufhin, per Fernzugriff die Kapazität der Speicher zu drosseln – teilweise mehrfach und in einigen Fällen dauerhaft. Die Kapazität wurde auf 50 bis 70 % des ursprünglich vorgesehenen Leistungsumfangs reduziert.
Die betroffenen Käufer betrachten diese Speicher nun als mangelhaft und fordern die Rückzahlung des Kaufpreises, entweder durch den Verkäufer oder direkt durch den Hersteller. Die Herstellerin und die Verkäufer weisen die Vorwürfe zurück. Sie argumentieren, dass kein Sachmangel vorliege, da Sicherheitsmaßnahmen und technische Risiken unvermeidbare Bestandteile moderner Technologien seien.
Kulanzregelung und kostenloser Austausch
Als Reaktion auf die Probleme bot die Herstellerin eine finanzielle Entschädigung für die Drosselung und die damit verbundenen Ausfallzeiten an. Diese Kulanzleistung wird von den Klägern jedoch häufig als unzureichend kritisiert. Seit Sommer 2024 hat die Herstellerin zudem damit begonnen, sämtliche betroffenen Speichermodule kostenfrei auszutauschen. Dieses Angebot ist jedoch nicht für alle Kläger ausreichend, um von einer gütlichen Einigung abzusehen. Viele pochen weiterhin auf eine Rückerstattung des Kaufpreises.
Prozessauftakt in Magdeburg
Am Landgericht Magdeburg wird in den kommenden Verhandlungen zunächst erwartet, dass das Gericht seine vorläufige Rechtsauffassung zu den Fällen darlegt. Wie im Zivilprozess üblich, ist mit einem Urteil im ersten Termin nicht zu rechnen. Das Gericht wird vielmehr den Verfahrensfortgang mit den Parteien erörtern.
Die Kläger argumentieren, dass die Drosselung der Kapazität einen erheblichen Mangel darstelle, der die Gebrauchstauglichkeit der Speicher wesentlich einschränke. Sie werfen dem Hersteller außerdem vor, dass die Maßnahmen ihre Erwartungen an ein voll funktionsfähiges Produkt nicht erfüllt hätten. Die Gegenseite hält dagegen, dass die Speicher weiterhin betriebsfähig seien und Sicherheitsmaßnahmen keinen Sachmangel darstellen würden.
Eine Klagewelle im Kontext anderer Massenverfahren
Die Klagen gegen den Batteriespeicher-Hersteller reihen sich ein in eine zunehmende Anzahl von Massenverfahren vor deutschen Gerichten. Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg ist für solche Verfahren besonders erfahren und hat in der Vergangenheit etwa Klagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal oder Datenschutzverletzungen bearbeitet.
Auch wenn die betroffenen Käufer für ihre Verfahren viel Hoffnung in die gerichtliche Klärung setzen, bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in dieser komplexen Materie letztlich entscheiden werden. Die bundesweit anhängigen Verfahren könnten Signalwirkung für die gesamte Branche der Stromspeicher-Technologie haben. Bis dahin bleibt der Konflikt ein Musterbeispiel für die Spannungen zwischen technologischen Innovationen und Verbraucherschutz.
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