Vor dem Landgericht München I beginnt am Dienstag, den 24. Juni 2025, der mit Spannung erwartete Strafprozess gegen Alfons S. Der Angeklagte muss sich wegen Subventionsbetruges und weiterer strafrechtlich relevanter Vorwürfe verantworten. Die Verhandlung wird von der 5. Strafkammer unter Leitung von Richter Habereder geführt.
Laut offizieller Mitteilung des Gerichts sind neben dem Auftakttermin noch drei weitere Hauptverhandlungstage angesetzt:
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Dienstag, 1. Juli 2025
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Mittwoch, 2. Juli 2025
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Montag, 14. Juli 2025
Beginn ist jeweils um 9:30 Uhr im Sitzungssaal B 173 des Strafjustizzentrums München.
Umfassende Sicherheitsmaßnahmen
Zur Gewährleistung eines geordneten Prozessverlaufs hat das Gericht umfassende sitzungspolizeiliche Maßnahmen nach § 176 GVG erlassen. So ist unter anderem das Mitführen von Waffen sowie störanfälligen Gegenständen im Sitzungssaal untersagt. Mobiltelefone müssen stumm geschaltet werden, telefonieren ist untersagt. Auch Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Sitzung sind nicht erlaubt.
Akkreditierte Pressevertreter erhalten bevorzugten Zugang zu reservierten Plätzen, allerdings unter strengen Auflagen: Aufnahmen sind nur bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn in einem ausgewiesenen Bereich gestattet. Der Aufenthalt hinter der Richterbank oder das Filmen des Angeklagten von der Seite oder von hinten ist explizit untersagt. Bildaufnahmen von Zeugen sind grundsätzlich nur erlaubt, wenn deren Identität nicht erkennbar ist – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor.
Öffentliches Interesse und Zugang zum Gerichtssaal
Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Die Platzvergabe für Zuhörer erfolgt nach der Reihenfolge des Erscheinens – jedoch nur, solange Sitzplätze verfügbar sind. Für Medienvertreter, die nicht akkreditiert sind, gibt es eine nachgelagerte Einlassregelung, sofern Plätze im Pressebereich frei bleiben.
Hintergrund: Ermittlungen mit medialem Interesse
Gegen Alfons S. ermittelt die Staatsanwaltschaft seit längerem wegen des Verdachts, im Rahmen von Förderprogrammen des Bundes Subventionsgelder in Millionenhöhe erschlichen zu haben. Die Anklage wurde bereits 2024 erhoben, seitdem war das öffentliche und mediale Interesse am Verfahren hoch. Zahlreiche überregionale Medien berichteten ausführlich über die Vorwürfe, was nun auch zu einem entsprechenden Akkreditierungsverfahren führte.
Akkreditierungsverfahren abgeschlossen
Die Akkreditierung für Journalistinnen und Journalisten wurde laut Gericht bereits abgeschlossen. Eine Nachakkreditierung ist ausgeschlossen, um faire Bedingungen für alle Medienvertreter zu garantieren. Für den Fall, dass nicht alle akkreditierten Medien ihren Platz in Anspruch nehmen, können noch weitere Journalist:innen mit gültigem Nachweis zugelassen werden.
Hinweis für die Öffentlichkeit: Aufgrund des erwarteten hohen Andrangs wird empfohlen, frühzeitig am Sitzungstag zu erscheinen, um sich gegebenenfalls einen Platz im Zuschauerbereich zu sichern. Das Strafjustizzentrum weist darauf hin, dass die Hausordnung und die Anweisungen des Gerichtspersonals unbedingt zu beachten sind. Bei Verstößen behält sich der Vorsitzende entsprechende Maßnahmen vor.
Weitere Informationen finden sich auf der offiziellen Webseite des Oberlandesgerichts München
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