Todkranke Menschen in England und Wales sollen künftig das Recht auf Sterbehilfe erhalten. Nach einer emotional geführten Debatte hat das britische Unterhaus heute einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der es unheilbar kranken Erwachsenen erlaubt, unter bestimmten Bedingungen ihr Leben mit ärztlicher Unterstützung zu beenden.
Der Entwurf sieht vor, dass nur Personen mit einer verbleibenden Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten Anspruch auf assistierten Suizid haben. Voraussetzung ist die Zustimmung von zwei Ärztinnen oder Ärzten sowie eines interdisziplinären Gremiums bestehend aus einem Sozialarbeiter, einem Juristen und einem Psychiater.
Bisher war jede Form der Beihilfe zum Suizid im Vereinigten Königreich strafbar. Die heutige Abstimmung wird deshalb als historischer Wendepunkt gewertet. Das Gesetz geht nun an das Oberhaus. Zwar können dort noch Änderungen vorgenommen werden, eine vollständige Blockade ist jedoch kaum mehr möglich.
Wäre der Entwurf im Unterhaus abgelehnt worden, wäre das Thema auf unbestimmte Zeit von der politischen Agenda verschwunden. Mit der heutigen Entscheidung rückt ein gesellschaftlich wie ethisch sensibles Thema in greifbare Nähe der gesetzlichen Verankerung.
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