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Stellwerk PV GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 30. Januar 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Stellwerk PV GmbH mit Sitz in Bad Schwalbach (HRB 30890) angeordnet. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer Marco Engelmann vertreten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:

Einschränkungen für die Antragstellerin

Alle Vermögensverfügungen der Stellwerk PV GmbH bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, um rechtswirksam zu sein. Darüber hinaus werden alle Schuldner der Antragstellerin aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist mit einer sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden (Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden) angefochten werden.

Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 rügen möchten.

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Falls die Zustellung per öffentlicher Bekanntmachung erfolgt, beginnt sie zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss:

  • schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht oder zu Protokoll eines Amtsgerichts gegeben werden,
  • vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein,
  • die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass dagegen Beschwerde eingelegt wird,
  • bei einer teilweisen Anfechtung den Umfang der Anfechtung nennen.

Die Beschwerde soll zudem begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 30.01.2025

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