Staatsanwaltschaft Stuttgart

Staatsanwaltschaft Stuttgart

192 AR RVA 524/​21

Durch das Amtsgericht Stuttgart ist am 27.05.2021 ein Gesamtstrafen-Urteil ergangen, welches seit dem 27.05.2021 rechtskräftig ist. Gegen Herrn Benjamin Jahn (geb. Hartung) wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 14.195,38 € angeordnet.

Dem genannten Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Tat 1:
Am 14.09.2017 sandte der o. g. Verurteilte unter der Firmierung „Dr. Benjamin Jahn Geschäftsführer der Spotlight Eventagentur einen Darlehensantrag über 7.500 € an die Boncred Finanzvermittlungs GmbH. Dabei täuschte er eine falsche Bonität vor unter Berufung auf gefälschte Gehaltsabrechnungen sowie Kontoauszügen. Mit Mail vom 13.10.2017 teilte die Boncred Finanzvermittlungs GmbH mit, dass das Darlehen durch die SIGMA Kreditbank AG, Lichtenstein ausgezahlt werden wird. Eine Auszahlung der 7.491 € erfolgte am 16.10.2017.

Tat 4 -11
Vom 24.10.2016 bis 28.04.2018 bestellte der Verurteilte verschiedene Waren bei verschiedenen Online Shops, ohne die erhaltene Ware zu bezahlen.

Dabei handelte es sich um folgende Bestellungen:

24.10.2016, 21.08.2017, 12.09.2017, 26.11.2016, 11.12.2017 bei Auer Packaging, Amerang 883,52 €

26.10.2017 bei IKEA Deutschland München 2.527,94 €

28.11.2017 bei Conalco Spirituosen UG Bremen 147,92 €

28.04.2018 beim Büromarkt Böttcher AG 158,22 €

Tat 12
Im Mai 2018 beauftragte er die Firma Illig Druck & Medienwerkstatt GmbH in Flein mit der Produktion von Druckerzeugnissen (2 Plakate, 50 Blocks, Getränkeverzehrkarten, Kosten für Gestaltung und Neuaufbau, 100 Blocks „Freigetränke“ und 4 Forexplatten) zum Preis von 1.706,46 €, ohne diese zu bezahlen.

Tat 13
Am 20.05.2018 bestellte er bei der Firma Steinigke Showtechnik GmbH verschiedene Waren, ohne diese zu bezahlen. Der Firma entstand ein Schaden von 473,02 €.

Tat 14
Am 16.07.2018 kaufte er bei der Firma Andy Kaiser in Wiesbaden einen Pavillon für 709 €, ohne diesen zu bezahlen.

Tat 15
Am 29.08.2018 beauftragte er die Fa. Mietwagen Service Renate Wege in Amerang für eine Kurierfahrt. Die Rechnung in Höhe von 108,30 € bezahlte er nicht.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/​worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben,§ 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, § 459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Der Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, zum Aktenzeichen 192 AR RVA 524/​21 schriftlich in Verbindung setzen.

 

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