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Staatsanwaltschaft Osnabrück

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In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen unbekannt wegen des Verdachts der Erpressung, Geschäfts-Nr.: 1240 UJs 32945/15 (1110 AR 6/16), hat das Amtsgericht Osnabrück, Geschäfts-Nr.: 248 Gs 228/16, den dinglichen Arrest in das Vermögen der noch unbekannten Täter in Höhe von 160.000,00 Euro angeordnet. In Vollstreckung dieses Arrestes sind insgesamt 137.096,97 Euro gesichert worden.

Seit Ende 2014 bringt eine Tätergruppierung eine Schadsoftware in Umlauf, die auf Smartphones bisher unbekannter Geschädigter einen Sperrbildschirm verursacht und eine weitere ungehinderte Bedienung des Handys blockiert. Hintergrund ist folgendes Prozedere: Die Geschädigten werden beim Aufruf von Internetseiten mit zumeist pornographischem Inhalt auf URLs von Servern geleitet, die der Tätergruppe zugerechnet werden. In der weiteren Folge wird über einen Adresspool, ebenfalls den mutmaßlichen Tätern zuzuordnende Domains, der Download der Schadsoftware gestartet. Die Geschädigten starten unwissentlich den Download. Die Software nimmt auf den befallenen Handys verschiedene Einstellungen vor, so dass SMS und MMS an die Täter übermittelt werden. Anschließend wird ein Sperrbildschirm auf dem Handy produziert, auf dem dem jeweils Geschädigten vorgeworfen wird, dass er strafrechtlich relevantes pornographisches Material besitze und er mit Strafverfolgung zu rechnen habe. Eine Entsperrung könne nur gegen Zahlung von 100,00 Euro erfolgen. Dem Geschädigten werden dabei Zahlungssysteme vorgegeben. Auf Servern, die der Tätergruppe zugeordnet werden konnten, sind im Laufe der Ermittlungen Zahlungscodes gesichert worden, u. a. waren dies 1705 Codes bei der drittbeteiligten Paysafecard.com Wertkarten GmbH. Die Geschädigten hatten diese Codes erworben und zum Zwecke der Auslöse an die Täter mitgeteilt. Insgesamt liegt der Schaden bei rund 160.000,00 Euro. Die Geschädigten sind nicht ermittelbar und sollen über eine Anzeige im Bundesanzeiger ermittelt werden.

Verletzte aus diesen Straftaten können sich bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Kollegienwall 11, 49074 Osnabrück, unter dem genannten AR – Aktenzeichen melden.

 

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