Staatsanwaltschaft München I

Staatsanwaltschaft München I

Benachrichtigung von Verletzten über
die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) bzw. die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen (§ 459j StPO)

255 Js 221009/18

Unter dem AZ: 255 Js 221009/18 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 02.05.2019 gegen die Einziehungsbetroffene Yvonne Khan die Einziehung folgender Gegenstände:

1 Lego Technik, Bugatti Chiron

1 Lego, Star Wars Death Star

3 Schulrucksäcke, Scout Sunny Set, 4-teilig (pink und blau/schwarz)

7 Schulrucksäcke, Ergobag, Mod. Cubo mit diversen Mäppchen (lila/pink, lila/neon, hellblau, dunkelblau, rot/pink, schwarz/rot und blau/meliert)

1 Fondue-Set, Zwilling, rot

1 Haarentferner, SilknGlide

1 Dekoschale, Alessi

1 LED Licht mit Fernbedienung, Jedi Lightning

ca. 66 einzelne diverse DVDs

ca. 26 DVD-Boxen

1 Phillips one Blade pro

3 Druckerpatronen, Epson

LED Profilschienen B1

1 elektrische Zahnbürste, Philips Sonicare

1 Wokpfanne, WMF

1 Bratpfanne, WMF, 28 cm

1 Akkuschrauber, Metabo Powermaxx

3 Akkuschrauber Bosch Professional

1 Profi plus Fleischwolf, WMF

1 Profi plus Spaghetti-Schneider, WMF

1 Teigroller, WMF

1 Raviolimaker, Kitchen Aid

1 Spiralschneider, Kitchen Aid

1 Gemüseschneider, Kitchen Aid

1 Nudelvorsatz, Kitchen Aid

1 Vacuum Karaffe, Alfi

1 Indoor Camera, Bosch, Smart Home

1 Mepal Lunch Pot

1 tragbarer Lautsprecher, JBL Harman

1 Bluetooth Travel Earphones

1 Trinkflasche WMF, 0,6 l

1 Profi Plus Tagliatelle-Schneider, WMF

1 Päckchen (4 Stück) M8 Muttern

1 Fleischwolf Kitchen Aid

2 Paketband, Tesa

1 Lichterkette, Schneeflocken

1 Rauchwarnmelder, Bosch, Twinguard Starter Set „I am Smart”

1 Außenkamera, Bosch, Eyes

4 Heizkörper-Thermostate, Bosch

2 Tür/Fensterkontakte, Bosch smart Home

4 Heizkörper-Thermostate, Schwaiger, Home Automation

2 Bewegungsmelder, Bosch, smart Home

1 Zwischenstecker, Bosch, smart Home

1 universal Switch Flex, Bosch, smart Home

1 Smart Home remote Control, Twist, Bosch smart Home

1 Apple TV, 4k, 64 GB

1 Funkwandschalter, Schwaiger, Home Automation

1 Funk Notfallsender Heidemann

3 Glühbirnen, Paulmann Home

1 Außensirene, Olympia

1 Bewegungsmelder, Olympia

1 Roller Schutter 2

1 Lichterkette aussen

rechtskräftig angeordnet.

Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Diebstahl vor dem 04.12.2018

Die Einziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München I zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Soweit sich die Anspruchsberechtigung und deren Höhe aus der Einziehungsanordnung und den zugrunde liegenden richterlichen Feststellungen ergeben, ist die Beigabe weiterer Unterlagen nicht erforderlich. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht; in diesem Fall wäre es hilfreich, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens 6 Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung und grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen die Ansprüche gegebenenfalls erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt durch die Staatsanwaltschaft keine gesonderte Mitteilung, hier wird auf die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte verwiesen.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der gegebenenfalls beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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