Staatsanwaltschaft München I

Staatsanwaltschaft München I

Benachrichtigung von Verletzten über
die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen(§ 459j StPO)

462 VRs 110627/17

Unter dem AZ: 1022 Ls 462 Js 110627/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 12.9.2017 gegen die Einziehungsbetroffenen Malinowski, Santino, Wiacek, Arkadiusz, Kwiatkowski, Andrezej und Malinowski, Kevin die Einziehung folgender Gegenstände rechtskräftig angeordnet

1 Navigationsgerät, Garmin, mobil, schwarz
1 Smartphone, Samsung, Gold, Display gebrochen;
Diebstahlsort unbekannt

3 Ringe, goldfarben, bei 2 Ringen sind die Steine entfernt,
1 Ring mit Preisschild 98.–;
1 Autoschlüssel, Ford, orangefarbener Anhänger mit Aufschrift: „Cartag-online.de“, Ford Fiesta, OB-UX-432;
Diebstahlsort unbekannt

25 Nivea-Cremes 250 ml;
11 Nivea men 150 ml;
7 Nivea-Cremes 50 ml;
6 Nivea active energy;
14 Cremes „Dove“ 150 ml;
4 „bebe“ Cremes;
Diebstahl zwischen dem 27.1.17 und 28.1.17 in einem Nettomarkt in Regensburg

4 Flaschen Jack Daniels;
6 Flaschen Jim Beam;
5 Zahnbürsten, Oral B, Pro Expert, diverse Farben;
1 E-Zahnbürste, Oral B, Trizone 600;
1 E-Zahnbürste, Oral B, Pro 600;
2 E-Zahnbürsten, Oral B, Pro 1000;
2 Parfum, Lagerfeld Classic, EDT 30 ml;
3 Parfum, CK one, EDT, 50 ml;
Diebstahlsort unbekannt

6 Zahnpasta, Sensodyne Pro Schmelz
Diebstahl zwischen dem 27.1.17 und 28.1.17 in einem Nettomarkt in Regensburg

ca. 47 Haar-Shampoo, „Head and Shoulders, Pantene PRO-V,
Pantene PRO-V Spülung, Nivea Men Strong Power;
Diebstahl zwischen dem 27.1.17 und 28.1.17 in einem Nettomarkt in Regensburg

7 Wunderbäume, Lufterfrischer „New Car“;
1 Angelrolle/Kurbel, „Shakespeare Alpha 35FD“, braun, mit aufgespulter Angelschnur;
Diebstahlsort unbekannt

1 Bacardi Classic Cocktails, „Pina Colada“;
1 Absolut Vodka;
1 Malibu, Caribbean Rum with Coconut;
2 Scotch Whisky, „Ballantines“;
3 Premium Vodka, „Moskovskaya“, 0,5 L;
Diebstahlsort unbekannt

4 SDHC Card, „Hama“, 8 GB;
3 SDHC Card, „Hama“ 16GB;
5 SDHC Card, „Hama“ 32GB;
1 Micro SDHC Card, „Hama“ 16 GB;
4 Micro SDHC Card, „Hama“ 32GB;
2 USB 2.0 Flash Drive, „Smartly“, 16GB;
3 USB 2.0 Flash Drive, „Smartly“, 32 GB;
3 USB 2.0 Flash Drive, „Fancy“, 32 GB;
3 USB 2.0 Flash Drive, „Fancy“, 16GB;
Diebstahl am 27.1.17 oder 28.1.17 in einer Tankstelle ohne nähere Angaben.

Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Diverse Diebstahlstaten im Zeitraum bis 28.1.2017 an teils ungenauen beziehungsweisen unbekannten Orten. Die vorbezeichneten Gegenstände wurden im Rahmen einer Durchsuchung aufgefunden und entstammen nach richterlicher Überzeugung ebenfalls Diebstahlstaten

Die Einziehung hat zum Ziel, den Geschädigten wieder ihr Eigentum zu verschaffen.

Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München I zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchsgründe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).

Soweit sich die Anspruchsberechtigung aus der Einziehungsanordnung und den zugrunde liegenden richterlichen Feststellungen ergeben, ist die Beigabe weiterer Unterlagen nicht erforderlich. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht; in diesem Fall wäre es hilfreich, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO).

Eine Herausgabe durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens 6 Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleiben die genannten Gegenstände im Eigentum des Staates.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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