Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Thi Le Nguyen

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über
die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

855 Js 54636/​19

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 855 Js 54636/​19, gegen Thi Le Nguyen- geboren am 20.06.1985 – wegen Diebstahls in 5 Fällen ist durch Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 20.02.2020 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Am 01.06.2019 gegen 11:50 Uhr entwendete die Angeklagte in den Geschäftsräumen der Firma easy Apotheke, Paunsdorfer Allee 1, 04329 Leipzig, eine Packung Orthomol Arthro Plus im Wert von 54,99 EUR, indem sie die Ware aus der Auslage nahm und die Apotheke verließ, um die Ware ohne zu bezahlen für sich zu behalten.

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 54,99 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Der Rechtsnachfolger der Geschädigten easy Apotheke im Paunsdorfcenter konnte nicht ermittelt werden.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 09.07.2021

gez. Koall, Rechtspflegerin

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