Mehrere Anleger und Goldkäufer berichten, dass sie von der Staatsanwaltschaft Hof im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens Fragebögen erhalten haben. Darin werden sie gebeten, Angaben zu ihren Investments zu machen.
Dass in dem Vorgang ermittelt wird, war absehbar – und ist aus unserer Sicht auch richtig und notwendig. Schließlich geht es um Aufklärung möglicher Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Goldhandel. Nun bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse die Befragungen tatsächlich bringen werden.
Etwas irritierend erscheint allerdings, dass die Staatsanwaltschaft offenbar auch gegen eine bereits verstorbene Person ermittelt. Das wirft Fragen auf – insbesondere, wenn die betreffende Person im direkten Umfeld der Behörde gelebt hat. Man könnte erwarten, dass eine Staatsanwaltschaft über diesen Umstand informiert ist.
Aber sei’s drum. Entscheidend wäre aus Sicht der betroffenen Anleger etwas anderes:
Wenn die Staatsanwaltschaft Hof schon in diesem Komplex aktiv ist, dann sollte sie bitte auch dafür sorgen, dass die deutschen Anleger endlich ihr Gold zurückerhalten – und die Auslieferung über die SGB Vault endlich erfolgt.
Das wäre ein greifbares Zeichen dafür, dass Ermittlungen einer Staatsanwaltschaft nicht nur juristische Abläufe, sondern auch konkreten Nutzen für geschädigte Anleger haben können.
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