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Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

2802 Js 93711/16

Die Staatsanwaltschaft Hannover (Az. 2802 Js 93711/16) vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Burgwedel wegen Betruges in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Tatsachen in Tateinheit mit Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses in 16 Fällen (Az. 61 Ls 13/17) gegen Stephan Rudolf Wallukat, geb. am 11.01.1978 in Burgwedel. Diese ist rechtskräftig seit dem 19.10.2017. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Auf Grund dieser Entscheidung ist den Tatverletzten ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 17.761,18 € entstanden, den diese jeweils als einzelne Tatverletzte nun in Höhe des auf den einzelnen Tatverletzten anteilig entfallenden Teilschadensbetrag geltend machen können.

Hannover, 27.05.2018

Kaiser, Rechtspfleger

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