Staatsanwaltschaft Erfurt

Staatsanwaltschaft Erfurt

Geschädigtenmitteilung gemäß §§ 459i i.V.m. 111l Abs. 4 StPO

413 Js 29619/​20

Vollstreckungsverfahren gegen Jessica Krannich, geb. 23.03.1997

wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs in 2 Fällen, Diebstahls und gemeinschaftlichen Diebstahls

413 Js 29619/​20 417 VRs

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt Zweigstelle Ilmenau vom 27.05.2021, Az.: 413 Js 29619/​20 wurde die o.g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz i.H.v. 499,00 € rechtskräftig verurteilt.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Diebstahlshandlung bei dem Geschädigten Philipp Schönborn. Der Schaden in Höhe von 154,00 EUR wurde durch die Hausratsversicherung des o. g. Zeugen ersetzt. Dieser Versicherung könnte als Verletzte aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Erfurt an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 413 Js 29619/​20 417 VRs VA anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter: https:/​/​www.thueringen.de/​mam/​th4/​thgsta/​content/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leave A Comment