Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Staatsanwaltschaft Düsseldorf

140 Js 642/18

Ermittlungsverfahren gegen Robin Marrese wegen Betruges
Mitteilung an Verletzte gemäß § 111l Abs. 1 – 3 StPO über die Sicherung von Vermögenswerten

Anlage
Rückantwortschreiben

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Verfahren 140 Js 642/18 wird gegen den Beschuldigten Robin Marrese als Geschäftsführer der GAR GmbH, Becherstr. 9, 40476 Düsseldorf, wegen des Verdachts des Betruges in einer Vielzahl von Fällen im Zusammenhang mit sog. „Angebotsrechnungen“ der Firma ermittelt. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kommen Sie als Verletzter einer der vorgeworfenen Straftaten in Betracht.

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass in dem hiesigen Verfahren Vermögenswerte gesichert worden sind.

Die Sicherungsmaßnahmen betreffen Kontoguthaben auf Geschäftskonten der GAR GmbH in Höhe von insgesamt 27.651,83 Euro.

Nach den geltenden strafrechtlichen bzw. strafprozessualen Regelungen besteht die Möglichkeit, dass die Strafverfolgungsbehörden Verletzte, denen aus der Tat Ansprüche erwachsen sind, befriedigen. Über Ihre diesbezüglich bestehenden Rechte und Möglichkeiten setze ich Sie wie folgt in Kenntnis:

Soweit unmittelbar durch die Tat erlangte Gegenstände durch Beschlagnahme gesichert werden konnten, besteht die Möglichkeit ihrer Herausgabe bzw. Rückübertragung an den / die jeweils Verletzten. Soweit dies nicht mehr möglich ist und stattdessen sonstige Vermögenswerte des Betroffenen im Rahmen eines Vermögensarrestes gesichert werden konnten, kann der Erlös an den / die Verletzten ausgekehrt werden.

Beides setzt voraus, dass Sie mitteilen, ob und in welcher Höhe Sie dahingehende Ansprüche geltend machen. Auf anliegendes Formblatt wird hingewiesen und um zeitnahe Rücksendung gebeten. Sie können jedoch nur Ansprüche geltend machen, soweit diese mit einem aus der Tat erlangten Vorteil korrespondieren. Nicht hierunter fallen daher grundsätzlich bloße Beschädigungen Ihres Eigentums, Schmerzensgeld- oder Zinsansprüche bzw. Kosten der Rechtsverfolgung.

Die Befriedigung der Verletztenansprüche erfolgt zudem grundsätzlich erst nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens.

Als Ausnahme hiervon ist vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gemäß § 111n Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) allein die Herausgabe beschlagnahmter beweglicher Sachen an den Verletzten möglich, wenn ein Anspruch des letzten Gewahrsamsinhabers oder eines Dritten nicht entgegensteht. Die Herausgabe erfolgt in diesem Verfahrensstadium gemäß § 111n Abs. 4 StPO jedoch nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind. Dies ist der Fall, wenn der Verletzte seine Berechtigung nachweisen kann. In Zweifelsfällen kommt eine Herausgabe vor rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens nicht in Betracht.

Soweit im Übrigen Vermögenswerte des Betroffenen im Rahmen eines Vermögensarrestes gesichert worden sind, ist eine Auskehr des Erlöses vor Rechtskraft der Einziehungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft nicht zulässig. Die Staatsanwaltschaft prüft allerdings fortlaufend, ob die gesicherten Vermögenswerte ausreichen, um diejenigen Verletzten zu befriedigen, die tatsächlich Schäden angemeldet haben (zu den Folgen siehe unten unter Ziffer 2).

Ist nach Abschluss des Strafverfahrens eine rechtskräftige Einziehungsanordnung getroffen worden, erhalten die Verletzten von der Staatsanwaltschaft eine gesonderte Nachricht hierüber. Zur Geltendmachung der Ansprüche des Verletzten gilt nach Rechtskraft Folgendes:

Der Verletzte kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Erhalt der Mitteilung über die Rechtskraft sowohl seinen Anspruch auf Rückübertragung bzw. Herausgabe gemäß § 459j Abs. 1 StPO als auch seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses gemäß § 459k Abs. 1 StPO in einem einfachen und kostenlosen Verfahren gemäß § 459j Abs. 2 StPO bzw. gemäß § 459k Abs. 2 StPO geltend machen, indem er ihn bei der Staatsanwaltschaft lediglich anmeldet. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist die Geltendmachung der Ansprüche allein nach Vorlage eines vollstreckbaren zivilrechtlichen Titels, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich oder wenn der Verletzte die Fristversäumnis gemäß §§ 44 und 45 StPO i. V. m. § 459j Abs. 4 bzw. § 459k Abs. 4 StPO hinreichend entschuldigen kann.

1)
Nach Eingang der Anmeldung ergeht eine Entscheidung über die Herausgabe bzw. die Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände.

2)
Soweit sonstiges Legalvermögen gesichert worden ist und eine Auskehr des Erlöses an den Verletzten in Betracht kommt, prüft die Staatsanwaltschaft nach Ablauf der vorbezeichneten Frist letztmalig, ob die gesicherten Vermögenswerte ausreichen, um die geltend gemachten Ansprüche der Verletzten zu befriedigen. Aus der Prüfung können sich folgende Konstellationen ergeben:

a)
Sofern die gesicherte Vermögensmasse ausreicht, wird diese an den / die Verletzten ausgekehrt.

b)
Sofern die gesicherte Vermögensmasse nicht ausreicht, um alle angemeldeten Ansprüche der Verletzten zu befriedigen, ist die Staatsanwaltschaft berechtigt, Insolvenzantrag zu stellen. Den Gläubigern wird der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens besonders zugestellt. In diesem Fall muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.

c)
Wird ein Insolvenzverfahren, obwohl nicht genügend Masse zur Befriedigung der Verletzten zur Verfügung steht (sog. Mangelfall), nicht durchgeführt, bleibt die Staatsanwaltschaft gemäß § 459m Abs. 1 Satz 4 StPO für die Verteilung der Masse zuständig. Die Verletzten können Leistungen aus der Vermögensmasse in diesem Fall nur gegen Vorlage eines Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung, z. B. Urteil, Vergleich oder notarielles Schuldanerkenntnis, erhalten. Bei Anwendung des Verfahrens gemäß § 459m StPO gilt allerdings eine Ausschlussfrist von zwei Jahren. Legen mehrere Geschädigte entsprechende Titel vor, so entscheidet der Eingang des zivilrechtlichen Titels bei der Staatsanwaltschaft über die Reihenfolge der Verteilung. Rangwahrend sind auch vorläufig vollstreckbare Titel.

Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens eine nicht unerhebliche Zeitspanne vergehen kann. Zudem können Sie im Laufe des Verfahrens aus prozessualen Gründen den Status des Verletzten verlieren, weswegen insbesondere eine Befriedigung aus der gesicherten Vermögensmasse nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 459j Abs. 1, Abs. 2 StPO bzw. § 459k Abs. 1, Abs. 2 StPO nicht mehr in Betracht käme. Da überdies nicht abzusehen ist, ob im Falle des Vorliegens eines Mangelfalls ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, bleibt es Ihnen insgesamt überlassen, Ihre Ansprüche unter Abschätzung der jeweiligen Risiken selbständig gegenüber dem Schuldner geltend zu machen. Eine dahingehende Rechtsberatung vermag jedoch weder die Staatsanwaltschaft noch das mit der Sache befasste Strafgericht zu erteilen. Bitte nehmen Sie daher von Anfragen Abstand. Es obliegt Ihrem Ermessen, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen und bei berechtigtem Interesse Akteneinsicht zu beantragen.

Solange die Staatsanwaltschaft Gegenstände im Wege der Arrestvollziehung gepfändet hat, sind Zwangsvollstreckungen in diese Gegenstände unzulässig (§ 111h Abs. 2 Satz 1 StPO).

Sofern Ihr Anspruch zwischenzeitlich auf einen Rechtsnachfolger übergegangen sein sollte, gelten die vorbezeichneten Ausführungen für diesen.

Hochachtungsvoll

Kumpa, Staatsanwalt (GL)

 

An die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Fritz-Roeber-Str. 2
40213 Düsseldorf

 

Az.140 Js 642/18

 

Ermittlungsverfahren gegen Robin Marrese wegen Betruges
Rückantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft gemäß § 111l StPO

 

Personaldaten

 

Vor- und Nachname:

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Geburtsdatum und Ort:

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Straße:

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Stadt:

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Kontoverbindung:

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Ich habe durch folgende Straftat einen Schaden erlitten:

 

Straftat:

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Tatzeit:

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Tatort:

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Durch die Straftat ist mir folgender Schaden entstanden:
Erläuterung:
Als Schaden ist nur anzusehen, was dem Täter überlassen wurde oder was er an sich gebracht hat. Schmerzensgeld, Sachschäden, etc. können deshalb hier nicht geltend gemacht werden. Der Schaden ist daher in der Höhe begrenzt. Es bleibt Ihnen unbenommen, weitergehende Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen.

Der Schaden muss der Höhe nach genau beziffert werden.

 

Gegenstand Wert

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Ich mache daher folgenden Gesamtbetrag geltend:

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☐ Zur näheren Begründung der Höhe des Schadens lege ich folgende Anlagen bei:
Erläuterung:
Hier sind die Unterlagen vorzulegen, die Grundlage der Wertbestimmung waren, wie etwa Kaufbelege, Wertgutachten.

 

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Nur bei Austauschverträgen, z.B. Kaufverträgen, auszufüllen:

☐ Ich werde die Gegenleistung, z.B. das mangelhafte Auto, behalten:

Diese hat folgenden Wert: ________________________________________________

☐ Ich habe die Anfechtung des Vertrages gegenüber dem Betroffenen bereits erklärt und werde die Gegenleistung zurückgeben (Sofern vorhanden, bitte Belege über die Anfechtungserklärung beifügen).

 

☐ Ich versichere, dass meine Ansprüche nicht übergegangen sind, etwa auf eine Versicherung nach § 86 Versicherungsvertragsgesetz, durch Abtretung nach § 398 BGB oder durch Erlass oder Erfüllung, oder in sonstiger Weise erloschen oder beschränkt sind, etwa durch einen Vergleich mit dem Beschuldigten / Schuldner.
Sollten sich Veränderungen hinsichtlich meines Anspruchs ergeben, werde ich dies mitteilen.

 

oder
☐ Meine Versicherung hat mich bereits entschädigt.
Ich füge deshalb folgende Versicherungsunterlagen bei:

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oder/und

 

☐ Meine Ansprüche sind wie folgt erfüllt bzw. übergegangen:

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Ort, Datum Unterschrift

 

Geschäfts-Nr.:
150 Gs 730/18

Amtsgericht Düsseldorf

Beschluss

StA Düsseldorf
140 Js 799/18

In der Ermittlungssache

gegen

Robin Maresse, geboren am 01.07.1990 in Düsseldorf, wohnhaft Gogrevestr. 4, 40223 Düsseldorf,

wegen

des Verdachts des Betruges

1.

Gem. §§ 111 e Abs. 1, 111 j Abs. 1 StPO i.V.m. §§ 73 Abs. 1, 73 d, 73 c StGB sowie § 263 StGB wird – ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten gem. § 33 Abs. 4 StPO – zur Sicherung der Vollstreckung des Anspruchs auf Einziehung des Wertes von Taterträgen und auf erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen (Justizfiskus), vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Düsseldorf

– Gläubiger –

der Vermögensarrest in Höhe von 242.572,89 Euro in das Vermögen der

GAR GmbH,
Becherstr. 9, 40476 Düsseldorf,
Geschäftsführer: Robin Maresse, geboren am 01.07.1990 in Düsseldorf, Gogrevestr. 4, 40223 Düsseldorf

– Schuldnerin –

angeordnet.

2.

Durch Hinterlegung eines Geldbetrages in Höhe von 242.572,89 Euro wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner berechtigt, die Aufhebung des vollzogenen Arrestes zu beantragen (§ 111e Abs. 4 StPO).

Gründe:

Der Beschuldigte ist des Betruges im besonders schweren Fall im Zeitraum vom 07.02.2018 bis heute in Düsseldorf in einer bisher unbekannten Vielzahl von Fällen, mindestens in 310 Fällen, verdächtig.

Im Januar 2018 trug der Beschuldigte im Handelsregister die Firma GAR GmbH ein, für die er sodann einen Firmensitz an der Anschrift Gogrevestr. 4 in Düsseldorf einrichten und das Konto DE91 3705 0299 0370 5656 44 bei der Kreissparkasse Köln einrichten ließ. Unter der Firmendomizilanschrift versandte der Beschuldigte in der Folge ab Februar 2018 sogenannte Offertenschreiben an Personen und Firmen, die er im amtlichen Handelsregister als Firmengründer ermittelt hatte.

In diesen gleichlautenden Offertenschreiben bot der Beschuldigte den Empfängern die Veröffentlichung der im Handelsregister veröffentlichten Firmendaten in einem Datensatz auf der Internetpräsenz der Firma GAR GmbH zum Preis von 805,89 € an. Hierbei erweckte er bei den Empfängern den Eindruck, diese schuldeten für die Eintragung im amtlichen Handelsregister den geforderten Betrag. Zu diesem Zweck fügte er dem Offertenschreiben Zahlscheine auf sein Konto bei der Postbank an, stellte durch Fettdruck die Bezeichnung „Gewerbeauskunft Register“ mit der Unterzeile „Gewerbe, Industrie und Handel“ heraus und fügte auf der rechten Seite im Betreff einen Ausdruck des veröffentlichen Eintrags in das amtliche Handelsregister hinzu. Weiter wählte er als Internetpräsenz der Firma eine Webseite mit dem Namen www.gar-online.de aus. Ein Gesamtüberblick über die dort verzeichneten Firmen ist nicht möglich, es ist lediglich eine Suchanfrage abzurufen. Stichprobenweise Überprüfungen ergaben, dass die Firmen zumindest überwiegend auch eingetragen worden sind. Die gesamte Aufmachung der Offertenschreiben wurde jedoch bewusst so ausgestaltet, dass sie im täglichen Geschäftsgang der angeschriebenen Firmen als Rechnung für den Eintrag im amtlichen Handelsregister wahrgenommen und bezahlt werden sollten. Hierbei war dem Beschuldigten bewusst, dass die angeschriebenen Firmen bei Kenntnis der Sachlage den angebotenen Vertrag, der mit Überweisung der geforderten Summe zustande kommen sollte, nie abgeschlossen hätten und er auf den entsprechenden Betrag, auf dessen Erlangung es ihm ankam, keinen Anspruch hatte.

Auf die seit Februar versandten Schreiben gingen bis zum 10.04.2018 Überweisungen in Höhe von jeweils 805,89 Euro von folgenden Geschädigten auf dem Geschäftskonto der GAR GmbH bei der Kreissparkasse Köln ein:

1) am 07.02.2018 von der Trägerverein Diakoniestation Bunde-Jemgum e.V.,
2) am 08.02.2018 von der Gruhl und Kunze GbR,
3) am 08.02.2018 von Gerhard Möck,
4) am 08.02.2018 von der GUSAR Holding GmbH i.G., die am 05.03.2018 nach Überweisungsrückruf zurückgebucht wurde,
5) am 09.02.2018 von der Tanne Bau UG (haftungsbeschränkt) i.G.,
6) am 09.02.2018 von der IBS Bolzenschweisstechnik GmbH i.Gr.,
7) am 12.02.2018 von der Baumkenner GmbH i.Gr.,
8) am 13.02.2018 von der Metallwaren Kempe GmbH,
9) am 13.02.2018 von der Apolo Bau GmbH,
10) am 13.02.2018 von der Occident GmbH Einzelhandel,
11) am 13.02.2018 von der GVB Bau GmbH i.Gr.,
12) am 14.02.2018 von der Wohnen in Metzingen GmbH i.Gr., die am 05.03.2018 nach Überweisungsrückruf zurückgebucht wurde,
13) am 15.02.2018 von der Rohde PR + Social Media,
14) am 15.02.2018 von der OMADA Personalservice GmbH Oslo-Haus,
15) am 15.02.2018 von Daniel Schulze,
16) am 16.02.2018 von der Marcus Brucker Architektur und Planung UG haftungsbeschränkt i.G.,
17) am 16.02.2018 von der Culinary Passion GmbH i.G.,
18) am 16.02.2018 von Friedhelm Schoemaker,
19) am 19.02.2018 von der Wagner Umweltgeologie GmbH,
20) am 19.02.2018 von der Macchina Caffé GbR,
21) am 19.02.2018 von der Silz & Lemp GmbH i.G.,
22) am 19.02.2018 von Thomas Liebisch,
23) am 19.02.2018 von Rene Knapp,
24) am 20.04.2018 von der Igralub Deutschland GmbH, die die Überweisung am selben Tag noch stornierte,
25) am 20.04.2018 von der Kikoo Kinderland Verwaltung GmbH i.G.,
26) am 21.04.2018 von der DATO GmbH i.G.,
27) am 21.02.2018 von der IB Innenausbau UG (haftungsbeschränkt) i.G.,
28) am 21.02.2018 von der NFG GmbH i.G.,
29) am 22.02.2018 von Advanced NEXus GmbH i.G.,
30) am 22.02.2018 von der HUHNSEAL AKTIEBOLAG,
31) am 22.02.2018 von Frerich Buss,
32) am 26.02.2018 von der Growth Angels AG i.G.,
33) am 26.02.2018 von der Otto Rist GmbH & Co. KG Konstruktion + Maschinenbau,
34) am 26.02.2018 von der Nextfit GmbH i.G.,
35) am 26.02.2018 von der Arnold Verwaltungsgesellschaft mbH i.Gr.,
36) am 26.02.2018 von der MH Hotelgroup GmbH i.Gr.,
37) am 26.02.2018 von der CC Taxi und Mietwagen GmbH i.G.,
38) am 26.02.2018 von der M.P. Kunkel GmbH i.G.,
39) am 27.02.2018 von der Firma Beeck’sche Farbwerke,
40) am 27.02.2018 von der Jason Lamberth + Friends GmbH i.Gr.,
41) am 27.02.2018 von der Greenhedgehog GmbH i.G.,
42) am 27.02.2018 von der Planungsgruppe Brücken-, Ingenieur- und Tiefbau Bit Imhof,
43) am 27.02.2018 von Marvel Fliegen,
44) am 27.02.2018 von der Finnlog Deutschland GmbH i.G.,
45) am 27.02.2018 von der Ries Gastro GmbH i.Gr.,
46) am 27.02.2018 von der 2M Gas Welding GmbH,
47) am 28.02.2018 von Prof. Dr. Hans-Reiner Figulla,
48) am 28.02.2018 von der Erwin und Xaver Neuireiter GbR,
49) am 01.03.2018 von Peter Apel,
50) am 01.03.2018 von der LumenRadio AB,
51) am 01.03.2018 von der PWF Kuntsstofftechnik GmbH + Co. KG,
52) am 01.03.2018 von der Affstaetter Wohnbau GmbH,
53) am 01.03.2018 von der Hydronic Depot GmbH i.Gr.,
54) am 02.03.2018 von Jörg Graetzinger,
55) am 05.03.2018 von der Akustik Trockenbau GmbH i.G.,
56) am 05.03.2018 von der Enne Ennen Hotel-Restaurant Nachfolger Uwe Ennen e.K,
57) am 05.03.2018 erneut von der Enne Ennen Hotel-Restaurant Nachfolger Uwe Ennen e.K,
58) am 05.03.2018 von der Global Cars Trade GmbH i.G.,
59) am 05.03.2018 von der Versa Schrotthandel UG haftungsbeschränkt i.Gr.,
60) am 05.03.2018 von der Firma Reinhart Mummert Sanitärinstallation,
61) am 05.03.2018 von der Bäckerei Heubach UG (haftungsbeschränkt) i.Gr.,
62) am 05.03.2018 von der IFAG-Hausverwaltung, Immobilienmanagement GmbH i.Gr.,
63) am 05.03.2018 von Marcus Kiffe,
64) am 06.03.2018 von der MIKS-Pack GmbH i.Gr.,
65) am 06.03.2018 von Ali Nureldin,
66) am 06.03.2018 von der Urban Spa Uhlenhorst GmbH i.Gr.,
67) am 06.03.2018 von der Baum & Stein GmbH i.G.,
68) am 06:03.2018 von der Sommer Trennwand GmbH i.G.,
69) am 06.03.2018 von Werner Pohl,
70) am 06.03.2018 von der First Class Insurance 24 UG (haftungsbeschränkt) i.Gr.,
71) am 06.03.2018 von der Demonrec GmbH i.G.,
72) am 06.03.2018 von Nils Graalfs,
73) am 06.03.2018 von der Waldshuter Hof GmbH i.Gr.,
74) am 06.03.2018 von Elke Meincke,
75) am 07.03.2018 von der Urban Drivestyle GmbH,
76) am 07.03.2018 von der Medical Three GmbH,
77) am 07.03.2018 von der M. Etoga Gebäudeservice UG i.G. haftungsbeschränkt,
78) am 07.03.2018 von Michael Ilking,
79) am 07.03.2018 von der Paula Lopes Verwaltungs GmbH i.Gr.,
80) am 07.03.2018 von Rüdiger Bubek,
81) am 07.03.2018 von der geomix gmbh,
82) am 07.03.2018 erneut von Elke Meincke,
83) am 08.03.2018 von der Planvalley GmbH i.Gr.,
84) am 08.03.2018 von Farschid Eshaghmohammadi,
85) am 08.03.2018 von der HAK Solutions UG haftungsbeschränkt i.Gr.,
86) am 08.03.2018 von der Mühlberger Beratungsgesellschaft mbH i.G.,
87) am 08.03.2018 von Karsten Ottenberg,
88) am 08.03.2018 von der HaPeKo Energiemanagement UG,
89) am 08.03.2018 von der Breitling SA,
90) am 09.03.2018 von der ViWa Holding GmbH,
91) am 09.03.2018 von Karina Behling,
92) am 09.03.2018 von Benjamin Tomczyk BENTO die Blattwerker,
93) am 09.03.2018 von Jessica Richter,
94) am 12.03.2018 von der AC GmbH i.Gr.,
95) am 12.03.2018 von der RWC Factory GmbH i.Gr.,
96) am 12.03.2018 von der RADA Instal GmbH i.Gr., C/O Ferdinand Attila Ferencz,
97) am 12.03.2018 von Gerd Braunmüller,
98) am 12.03.2018 von Helmut Schmidt,
99) am 12.03.2018 von der Markus Boeske Beteiligungs GmbH i.G.,
100) am 12.03.2018 von Margarethe Wachol,
101) am 12.03.2018 von Jürgen Hasenauer,
102) am 12.03.2018 von der Firma Peter Burdak Transporte,
103) am 12.03.2018 von der E+P Bauträger GmbH i.G.,
104) am 12.03.2018 von Wilhelm Maier,
105) am 12.03.2018 von der JET-Engineering GmbH i.G.,
106) am 13.03.2018 von Prof. Dr. Bertin Dufaux und Dr. Margit Wenzel-Dufaux,
107) am 13.03.2018 von Wilfried Gebhardt,
108) am 13.03.2018 von der BAZ24 Dienstleistungen UG haftungsbeschränkt i.G.,
109) am 13.03.2018 von Reiner Ernst,
110) am 13.03.2018 von der Mein-Eis GmbH i.Gr.,
111) am 13.03.2018 von der Campingplatz Escherndorf GmbH i.G.,
112) am 13.03.2018 von der DD UG (haftungsbeschränkt) i.G.,
113) am 14.03.2018 von Bernhard Uhling,
114) am 14.03.2018 von der IB Bau UG (haftungsbeschränkt),
115) am 14.03.2018 von der Air Berlin Aviation GmbH,
116) am 14.03.2018 von der 4 Cionsulting + Suxess GmbH i.Gr.,
117) am 14.03.2018 von der Czagin GmbH i.G.,
118) am 14.03.2018 von der globkit GmbH i.Gr.,
119) am 14.03.2018 von der Lacknar Bau GmbH i.G.,
120) am 14.03.2018 von der NTL Niers Transport + Logistik GmbH,
121) am 14.03.2018 von der Reisemobile Weiss GmbH i.Gr.,
122) am 14.03.2018 von der BF Putzunternehmen GmbH,
123) am 15.03.2018 von Peter Lindemann,
124) am 15.03.2018 von der RYSKEX GmbH i.Gr.,
125) am 15.03.2018 von der LH Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr.,
126) am 15.03.2018 von der ROW Media UGh i.Gr.,
127) am 15.03.2018 von der ATLANTIC LEASING UG (haftungsbeschränkt) i.Gr.,
128) am 15.03.2018 von der Nicolai Metallbau GmbH,
129) am 15.03.2018 von Jürgen Gross,
130) am 15.03.2018 von der HSR Herzberg Schrott Recycling UG (haftungsbeschränkt),
131) am 15.03.2018 von der STZ Softwaretechnik GmbH i.G.,
132) am 16.03.2018 von Jacek Krzystof Ptak,
133) am 16.03.2018 von der NBS GmbH i.Gr.,
134) am 16.03.2018 von Rolf Matthias Nelles,
135) am 16.03.2018 von der Aktiv-Bau GmbH i.Gr.,
136) am 16.03.2018 von der Genoport Kreditmanagement GmbH,
137) am 16.03.2018 erneut von Helmut Schmidt,
138) am 16.03.2018 von der AR Industrie- und Gebäudereinigung GmbH i.Gr.,
139) am 16.03.2018 von der Ingenieurbüro Eckhold GmbH,
140) am 16.03.2018 von der Backhaus Geschäftsführungsgesellschaft mbH,
141) am 16.03.2018 von der Backhaus Dienstleistungs- GmbH + Co. KG,
142) am 16.03.2018 von der Backhaus Süd GmbH + Co. KG,
143) am 16.03.2018 von der Backhaus Ost GmbH + Co. KG,
144) am 16.03.2018 von der Mushfiq + Malikzada GmbH i.G.,
145) am 19.03.2018 von der Brands Beteiligungsgesellschaft i.G.,
146) am 19.03.2018 von Lothar Keiffer,
147) am 19.03.2018 von Ronny Werner Kunze,
148) am 19.03.2018 von der Med. C Autopflege GmbH i.G.,
149) am 19.03.2018 von der M. Swiss Motors UG haftungsbeschränkt i.Gr.,
150) am 19.03.2018 von Mathias Lachelle,
151) am 19.03.2018 von der VEKKTOR GmbH,
152) am 19.03.2018 von Albert Guenes,
153) am 19.03.2018 von Alexander Wurm,
154) am 19.03.2018 von der Cornelius Gastronomiebetriebe Norderney GmbH i.Gr.,
155) am 19.03.2018 von der Pflegedienst Smile Mobile GmbH i.Gr.,
156) am 19.03.2018 von Kailua Poke Christian Kille &,
157) am 19.03.2018 von der In due GbR,
158) am 19.03.2018 von der OG 2 Bau UG (haftungsbeschränkt) i.G.,
159) am 20.03.2018 von der Meddewader Holding GmbH i.G.,
160) am 20.03.2018 von der Henke + Schwarz Netzmontagen OHG,
161) am 20.03.2018 von Aurel Muresan,
162) am 20.03.2018 von der deko Glück UG haftungsbeschränkt i.Gr.,
163) am 20.03.2018 von Nedzad Pramenkovic,
164) am 20.03.20.18 von Günther Stocker,
165) am 20.03.2018 von der Five Artists GmbH,
166) am 20.03.2018 von Cornelia Zenker,
167) am 20.03.2018 von der Fleet Complete Germany GmbH,
168) am 20.03.2018 von der Wildanger GmbH & Co. KG zu Referenznummer 2018-22726,
169) am 20.03.2018 von der Wildanger GmbH & Co. KG zu Referenznummer 2018-20941,
170) am 21.03.2018 von Sahin Erbektas,
171) am 21.03.2018 von der Cobi GmbH,
172) am 21.03.2018 von der Joachim Steimle Patronus Protection,
173) am 21.03.2018 von der moby- mobility for you UG i.Gr.,
174) am 21.03.2018 von der Gunnermann GmbH,
175) am 21.03.2018 von der Eberhard Schäfer Fensterbau, die die Überweisung am 23.03.2018 noch stornierte,
176) am 21.03.2018 von der Blumen Schultz Verwaltungs GmbH,
177) am 22.03.2018 von der Meyhofer Pflegedienst GmbH i.G.,
178) am 22.03.2018 von Petra Gisela Uhlig,
179) am 22.03.2018 von der Vitamedicus GmbH i.Gr. c/o Mikahail Dyadichkin,
180) am 22.03.2018 von der Tawarda Agri UG (haftungsbeschränkt) i.G.,
181) am 22.03.2018 von der Gutshof Sagmühle GmbH i.Gr.,
182) am 22.03.2018 von der ENA Guss Erzingen GmbH, die die Überweisung am selben Tag noch stornierte,
183) am 22.03.2018 von der BAY FM Event UG (haftungsbeschränkt),
184) am 22.03.2018 von der Growoline Kft.,
185) am 23.03.2018 von der TS Tech Deutschland GmbH,
186) am 23.03.2018 von Ulrike Scheitel,
187) am 23.03.2018 von Mohammed Hijazi,
188) am 23.03.2018 von Mongi Ben Ali Gazelle,
189) am 23.03.2018 von der Drahtzug Holding GmbH,
190) am 23.03.2018 von der by Elena fashion and more GmbH i.Gr.,
191) am 23.03.2018 von der Agrarhandel TG Oberallgäu GmbH i.G.,
192) am 23.03.2018 von der Saba Chemical GmbH i.Gr.,
193) am 26.03.2018 von der Bioplan West GmbH i.G.,
194) am 26.03.2018 von der AWA Hotel GmbH i.Gr.,
195) am 26.03.2018 von der Fresco GmbH Stuck-, Putz- und Wohndesign,
196) am 26.03.2018 von Edis Lakota,
197) am 26.03.2018 von der Delta Bauelemente GmbH i.G.,
198) am 26.03.2018 von der Spenglerei Wicker + Möhrle GmbH i.G.,
199) am 26.03.2018 von der Rene Strengfeld e.K.,
200) am 26.03.2018 von der ReiseBank AG,
201) am 27.03.2018 von Saskia Nada Baier,
202) am 27.03.2018 von der Klingsor GmbH,
203) am 27.03.2018 von der JSR GmbH i.G.,
204) am 27.03.2018 von der Don’t touch Racing GmbH,
205) am 27.03.2018 von Paulus Weis,
206) am 27.03.2018 von Emre und Bedia Cayir,
207) am 27.03.2018 von Monika Dostmann,
208) am 27.03.2018 von der Moser Hermsdorf Invest GmbH i.G.,
209) am 27.03.2018 von der 4 W Verwaltungs GmbH i.G.,
210) am 27.03.2018 von der Bükotec GmbH,
211) am 27.03.2018 von der Massivhausstudio Lasch GmbH i.Gr.,
212) am 27.03.2018 von der Zäuner GmbH Sonnenschutz Rolladen Fenster GmbH i.G.,
213) am 27.03.2018 von der Umberto Bau GmbH i.G.,
214) am 27.03.2018 von der Lohmann Animal Health GmbH,
215) am 27.03.2018 von der A M Reifendienst Witten GmbH,
216) am 28.03.2018 von der MVZ Dr. Kochs + Dr.,
217) am 28.03.2018 von der M+S Stuckateur-Malerbetrieb GmbH i.Gr.,
218) am 28.03.2018 von Barbara Colamonico,
219) am 28.03.2018 von der Alpha-Oil GmbH,
220) am 28.03.2018 von der LKW Eins Zubehör GmbH i.G.,
221) am 28.03.2018 von der Auktionshaus Steinberg GmbH i.G.,
222) am 28.03.2018 von der Faller Packaging Services GmbH,
223) am 28.03.2018 von der BMP Holding GmbH,
224) am 28.03.2018 von Julian Hallet,
225) am 28.03.2018 von der Sanierung, Hoch- und Tiefbau GmbH i.G.,
226) am 28.03.2018 von der Athelticum am Volkspark GmbH,
227) am 29.03.2018 von der 7Mile GmbH,
228) am 29.03.2018 von der Medienservice Raab GmbH,
229) am 29.03.2018 von der The Social Pura Vida GmbH i.Gr.,
230) am 29.03.2018 von Zhang Xuanzi,
231) am 29.03.2018 von Alessandro de Vivo,
232) am 29.03.2018 von der Nußbaum Rolladen & Sonnenschutz e.K.,
233) am 29.03.2018 von der Kempen Ästhetik GmbH i.Gr.,
234) am 29.03.2018 von der MARUMA GmbH i.Gr.,
235) am 29.03.2018 von der AS-Bauteam GmbH i.G.,
236) am 29.03.2018 von Tatjana Friz,
237) am 29.03.2018 von der Oase Garten- + Landschaftsbau GmbH i.Gr.,
238) am 29.03.2018 von Martin Fürholzer,
239) am 29.03.2018 von der Walter Hellmann GmbH,
240) am 03.04.2018 von der la pura vida GmbH + Co. KG,
241) am 03.04.2018 von Claas-Christoph Holscher und Tufan Khoschbin,
242) am 03.04.2018 von der L.C. Westfalen Niederrhein GmbH,
243) am 03.04.2018 von der Agglomed GmbH i.Gr.,
244) am 03.04.2018 von Dr. Bastian Hubert Haarmann,
245) am 03.04.20128 von der Delta Inkasso GmbH,
246) am 03.04.2018 von der Intersonic GmbH,
247) am 03.04.2018 von Abdullah Yanalak,
248) am 03.04.2018 von Obrad Pavlovis,
249) am 03.04.2018 von der Life-Section UG haftungsbeschränkt i.G.,
250) am 03.04.2018 von Mehmet Guezel,
251) am 03.04.2018 von Sascha Hummel,
252) am 03.04.2018 von der ARIS Bauprojekte und Immobilien GmbH i.Gr.,
253) am 03.04.2018 von der Lokaso Freiburg GmbH i.Gr.,
254) am 03.04.2018 von Timo Rothfuss,
255) am 03.04.2018 von der ALG Dr. A. Andreas, B. Lutgering und T. Gericke,
256) am 03.04.2018 von Frank Welling,
257) am 03.04.2018 von der Wagner und Doll Verwaltungs GmbH i.G.,
258) am 03.04.2018 von der KA+ES GmbH,
259) am 03.04.2018 von der Benesch Winkler Consulting GmbH i.Gr.,
260) am 04.04.2018 von der Kunstler Verwaltungs-GmbH i.G.,
261) am 04.04.2018 von Ruslan Shamakin,
262) am 04.04.2018 von der D+S Fitness GmbH i.Gr.,
263) am 04.04.2018 von Norbert Wurleitner,
264) am 04.04.2018 von Jürgen Ruff,
265) am 04.04.2018 von der Wießmann und Fischer KG,
266) am 04.04.2018 von der Goldhacker Consulting GmbH i.Gr.,
267) am 04.04.2018 von Ramazan Yildirim,
268) am 04.04.2018 von Stephan Bregen-Meiners,
269) am 04.04.2018 von Patrick Dali,
270) am 04.04.2018 von der Arkadia Group GmbH,
271) am 04.04.2018 von Aurel-Samuel Inonce,
272) am 04.04.2018 von der Amtswerke Eggebek GmbH + Co. KG,
273) am 04.04.2018 von der Fidelya Care GmbH i.G.,
274) am 04.04.2018 vom Immobilienkontor Friedla,
275) am 04.04.2018 von der sphairlab GmbH,
276) am 04.04.2018 von der 80835280 MMKW GmbH,
277) am 04.04.2018 von der Confidently Ahead Limited,
278) am 05.04.2018 von der Shinto-Fitness-Therapie GmbH i.G.,
279) am 05.04.2018 von der ETL Service GmbH Villa Westerberge,
280) am 05.04.2018 von der PRODOconsult GmbH i.G.,
281) am 05.04.2018 von der Grekos Import GmbH i.G.,
282) am 05.04.2018 vom IBR Institut of International,
283) am 05.04.2018 von der Oktay Elektrotechnik GmbH i.Gr.,
284) am 05.04.2018 von der Hubert Goebel GmbH,
285) am 05.04.2018 von der ARH Gebäudereinigung UG haftungsbeschränkt i.Gr.,
286) am 05.04.2018 von Sarah Wittmann,
287) am 05.04.2018 von Helmut Bauerschmitt Dippach,
288) am 05.04.2018 von Heinrich Kerstens,
289) am 05.04.2018 von der AS estrichbau GmbH i.Gr.,
290) am 05.04.2018 von der Weber & Wittmann Immobilien GmbH i.Gr.,
291) am 05.04.2018 von Dieter Greber,
292) am 05.04.2018 von der DOMAK-Metallbau GmbH i.Gr.,
293) am 05.04.2018 von der Zeolith Umwelttechnik,
294) am 05.04.2018 von Pavlos Kakagiannis,
295) am 05.04.2018 von der Sportivo Sport- und Gesundheitszentrum GmbH,
296) am 06.04.2018 von der BQW Blue Quality water UG (haftungsbeschränkt),
297) am 06.04.2018 von der APM Medical Solution,
298) am 06.04.2018 von Katinka Launert-Pohl,
299) am 06.04.2018 von Omer Cevikbas,
300) am 09.04.2018 von der ROFA GmbH,
301) am 09.04.2018 von der PrimeMed GmbH i.GH.,
302) am 09.04.2018 von der Shala Group GmbH,
303) am 09.04.2018 von der Hrelev + Stoev GmbH i.G.,
304) am 09.04.2018 von der Pfalzwerke AG,
305) am 09.04.2018 von Robert Sommer zu Referenznummer 2018-205342,
306) am 09.04.2018 von Robert Sommer zu Referenznummer 201744,
307) am 10.04.2018 von Tara Mukhtar, die am selben Tag zurückgebucht wurden,
308) am 10.04.2018 von der Asami Tanaka Dental Enterprises Europa GmbH, die am selben Tag zurückgebucht wurden,
309) am 10.04.2018 von der GC.Bau GmbH i.Gr., die am selben Tag zurückgebucht wurden, und
310) am 10.04.2018 von Wolfgang Kolb, die am selben Tag zurückgebucht wurden.

Insgesamt erlangte der Beschuldigte von den Geschädigten unter Berücksichtigung der Stornierungen Überweisungen in Höhe von insgesamt 242.572,89 Euro.

Beträge in Höhe von 500,00 Euro am 07.02.2018, von 1.800,00 Euro am 08.02.2018, von 6.500,00 Euro am 13.02.2018, von 10.000,00 Euro am 20.02.2018, von 2.500,00 Euro am 21.02.2018, von 2.500,00 Euro am 23.02.2018, von 5.800,00 Euro am 26.02.2018, von 8.000,00 Euro am 28.02.2018, von 5.000,00 Euro am 02.03.2018, von 4.500,00 Euro am 05.03.2018, von 12.000,00 Euro am 07.03.2018, von 10.000,00 Euro am 08.03.2018, von 2.300,00 Euro am 09.03.2018, von 8.000,00 Euro am 12.03.2018, von 8.000,00 Euro am 13.03.2018, von 11.000,00 Euro am 15.03.2018; von 20.000,00 Euro am 19.03.2018, in Höhe von 10.000,00 Euro am 20.03.2018, von 9.000,00 Euro am 21.03.2018, von 9.500,00 Euro am 23.03.2018, von 9.000,00 Euro am 26.03.2018, von 20.000,00 Euro am 28.03.2018, von 20.000,00 Euro am 03.04.2018 sowie von 25.000,00 Euro am 05.04.2018 hob der Beschuldigte vom Firmenkonto ab.

Nachdem die Kreissparkasse Köln eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstattet und das Konto gekündigt hatte, zahlte der Beschuldigte, der 21.469,43 Euro ausgezahlt bekam, diesen Betrag auf sein neu eröffnetes Konto bei der Commerzbank AG ein. Das Konto der Firma des Beschuldigten bei der Commerzbank AG weist aktuell ein Guthaben in Höhe von 21.843,98 Euro auf.

Der Beschuldigte handelte in der Absicht, sich durch die Begehung gleichgelagerter Betrugstaten eine nicht unerhebliche und auf Dauer angelegte Einnahmequelle zu verschaffen. Er handelte weiter in der Absicht, durch die fortgesetzte Übersendung entsprechender betrügerischer Offertenschreiben eine bisher noch unbekannte Vielzahl von Personen in die Gefahr des Verlustes der überwiesenen Geldbeträge zu bringen.

Dies stellt ein Vergehen nach § 263 Abs. 1 und 3 Nr. 1 und Nr. 2 StGB dar.

Aufgrund des gegen den Beschuldigten begründeten Tatverdachts bestehen Gründe für die Annahme, dass dieser durch die ihm zur Last gelegten Taten im Sinne der §§ 73 Abs. 1, 73 d StGB einen Betrag in Höhe von Euro erlangt hat.

Die Einziehung der durch oder für die Tat erlangten Vermögenswerte ist nicht möglich, da sie nicht mehr individuell vorhanden bzw. dieser Nachweis nicht geführt werden kann. Gemäß § 73 c StGB ist daher die Einziehung eines Geldbetrages anzuordnen, der dem Wert des Erlangten entspricht. Die entsprechenden Zahlungseingänge von den zum Teil noch nicht ermittelten Geschädigten sind auf das Geschäftskonto der von dem Beschuldigten geführten Firma GAR GmbH bei der Kreissparkasse Köln, DE91 3705 0299 0370 5656 44, eingezahlt worden und mit dem Kontobestand vermischt worden. Die eingezahlten Beträge sind sodann zum Teil bereits umgehend in bar abgehoben worden, der Restbestand von 21.469,43 Euro wurde sodann auf das Konto bei der Commerzbank AG, DE76 3004 0000 0105 0129 00, eingezahlt, mit dem dortigen Kontostand vermischt und soll nunmehr vom Beschuldigten am 16.04.2018 in bar vollständig abgehoben werden.

Es bestehen Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen nach § 111 e Abs. 1 StPO i.V.m. §§ 73, 73 c StGB vorliegen und dass gegen den Beschuldigten im weiteren Verfahren die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe des unter Ziffer 1 genannten Betrages angeordnet wird.

Der Vermögensarrest ist zur Sicherung der Vollstreckung einer zukünftigen Einziehungsentscheidung erforderlich, da zu befürchten ist, dass der Beschuldigte die Rückführung der überwiesenen Beträge vereiteln wird, so dass nachteilige Folgen angesichts der Schwere und Bedeutung der Straftat sowie des staatlichen Interesses an der Abschöpfung inkriminierten Vermögens und den Interessen der durch die Straftat Verletzten drohen, die die Interessen des Beschuldigten überwiegen. Dafür spricht, dass er kurz nach Eingang von Geldern auf den Geschäftskonten diese immer wieder in bar abhob, ohne dass nachvollziehbar ist, wohin die Mittel flossen.

Der Vermögensarrest ist trotz seiner für den Beschuldigten nachteiligen Folgen angesichts der Schwere und Bedeutung der Straftat sowie des staatlichen Interesses an der Abschöpfung inkriminierten Vermögens und den Interessen der durch die Straftat Verletzten nicht nur erforderlich, sondern auch verhältnismäßig.

Eine vorherige Anhörung unterbleibt, da sie den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs. 4 S. 1 StPO.

Düsseldorf, 16.04.2018

Huber, Richter

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