Ganz klar ja, denn als letzte Bilanz hat das Unternehmen von Thorsten Wiese die Bilanz aus dem Jahr 2021 hinterlegt. Dabei wären die Bilanzen für 2022 und 2023 bereits zur Hinterlegung fällig.
Gerade wenn man als Finanzberater oder Finanzvermittler tätig ist, sollte man die gesetzlichen Bestimmungen korrekt einhalten.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist für die Durchsetzung der Offenlegungspflichten von Jahresabschlüssen gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Publizitätsgesetzes verantwortlich.
Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Sollte ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nachkommen, kann das BfJ ein Ordnungsgeldverfahren einleiten.
In diesem Fall wäre also zu prüfen, warum die Bilanzen für 2022 und 2023 noch nicht veröffentlicht wurden und ob das Unternehmen damit gegen die gesetzlichen Offenlegungspflichten verstößt.

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Oh Mann, das klingt nach einer ordentlichen Baustelle! Wenn ein Finanzvermittler nicht mal seine eigenen Bilanzen fristgerecht hinterlegt, hinterlässt das kein gutes Gefühl – vor allem für Leute, die ihm Geld anvertrauen. Und wenn dann noch eine Verbindung zu DEGAG besteht, wo Anleger um ihr Geld bangen, sollte man echt genau hinsehen. Mal schauen, ob das Bundesamt für Justiz hier bald aktiv wird.