Mit großer Spannung blickt ganz Österreich heute auf den Obersten Gerichtshof (OGH): Ab 10.00 Uhr wird das Urteil in der BUWOG-Causa erwartet – und damit die Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weiteren nicht rechtskräftig Verurteilten.
Im Raum steht nicht weniger als die Frage: Muss Grasser ins Gefängnis oder wird das Urteil aufgehoben?
Die Entscheidung des fünfköpfigen Richtersenats unter dem Vorsitz von Senatspräsidentin Christa Hetlinger gilt als vorläufiger Schlusspunkt in einem der größten und aufsehenerregendsten Korruptionsprozesse der Zweiten Republik. Die Verfahren betreffen millionenschwere Zahlungen rund um drei zentrale Themen: den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an die Immofinanz (2004), die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower sowie die sogenannte Telekom-Affäre.
Im ursprünglichen Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker im Jahr 2020 wurde Grasser als Hauptangeklagter wegen Untreue, Geschenkannahme durch Beamte sowie Beweismittelfälschung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Die heutige OGH-Entscheidung wird aufgrund der Komplexität des Falls als langwierig erwartet. Grasser selbst zeigte sich bei der letzten Verhandlung vor wenigen Tagen kämpferisch, sprach von einem „Verfahren als Höchststrafe“ und warf der Erstinstanz Befangenheit und Verfahrensverzögerung vor.
Die Generalprokuratur – als beratendes Organ des OGH – konnte die von der Verteidigung geltend gemachten Verfahrensmängel allerdings nicht nachvollziehen.
Die heutige Entscheidung könnte nun endgültige Klarheit bringen – oder eine neue juristische Runde einläuten. Klar ist: Die Spannung steigt.
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