Sonstige Entscheidungen 13 Kap 1/22 67. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG

Hanseatisches Oberlandesgericht

Az.: 13 Kap 1/​22

Beschluss

In der Sache

Der vom Hanseatischen Oberlandesgericht nach § 2 KapMuG zu bestimmende Musterkläger

euer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf

gegen

1)

Wölbern Treuhand GmbH i.L., vertreten durch den Liquidator Oliver Scharenberg, Königstraße 28, 22767 Hamburg

– Antragsgegnerin –
2)

IFH Geschäftsführung für Holland GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Königstraße 28, 22767 Hamburg

– Antragsgegnerin –
3)

Baden-Württembergische Bank, unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, vertreten durch d. Vorstand, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart

– Antragstellerin –
4)

Finance Square, vertreten durch d. Geschäftsführer, Große Bockenheimer Straße 23, 60313 Frankfurt

– Antragstellerin –

Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2:
Rechtsanwälte Pöllath + Partners, Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin

Prozessbevollmächtigte zu 3:
Rechtsanwälte Seibert, Link, Rotebühlplatz 19, 70178 Stuttgart, Gz.: 299/​19 HS02 MV

Prozessbevollmächtigte zu 4:
Rechtsanwälte FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt, Gz.: 000633-19/​28/​Keh/​1725476

beschließt das Hanseatische Oberlandesgericht – 13. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Panten, die Richterin am Oberlandesgericht zur Verth und den Richter am Oberlandesgericht Dr. Tonner am 08.02.2023:

I.)

Als Musterkläger wird bestimmt: Herr Volker Rampmeier, Brunnengasse 2, 74211 Leingarten

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann Partnerschaftsgesellschaft mbB

II.)
Musterbeklagte sind:

1)

Wölbern Treuhand GmbH i.L., vertreten durch den Liquidator Oliver Scharenberg, Königstraße 28, 22767 Hamburg

– Musterbeklagte zu 1) –
2)

IFH Geschäftsführung für Holland GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Königstraße 28, 22767 Hamburg

– Musterbeklagte zu 2) –
3)

Baden-Württembergische Bank, unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, vertreten durch d. Vorstand, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart

– Musterbeklagte zu 3) –
4)

Finance Square, vertreten durch d. Geschäftsführer, Große Bockenheimer Straße 23, 60313 Frankfurt

– Musterbeklagte zu 4) –

Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2:
Rechtsanwälte Pöllath + Partners, Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin

Prozessbevollmächtigte zu 3:
Rechtsanwälte Seibert, Link, Rotebühlplatz 19, 70178 Stuttgart, Gz.: 299/​19 HS02 MV

Prozessbevollmächtigte zu 4:
Rechtsanwälte FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt, Gz.: 000633-19/​28/​Keh/​1725476

III.)

Emittentin ist die 67. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland HmbH & Co. KG.

Die nicht ausgewählten Kläger der Ausgangsverfahren sind Beigeladene gem. § 9 Abs. 3 KapMuG.

IV.)

Der Musterkläger und die Beigeladenen erhalten Gelegenheit, die Feststellungsziele gemäß Vorlagebeschluss des Landgerichts Hamburg vom 07.02.2022 binnen sechs Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses zu begründen.

V.)

Belehrung gem. § § 10 Abs. 2 S. 4 KapMuG über Form, Frist und Wirkung einer Anmeldung

Ansprüche gegen die Musterbeklagten können innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Bekanntmachung des Musterverfahrens schriftlich beim Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg, angemeldet werden. Die Anmeldung ist allerdings nur dann zulässig, wenn nicht schon wegen desselben Anspruchs Klage erhoben worden ist. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:

1. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,

2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,

3. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und

4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.

Die Anmeldung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen. Sie führt gem. § § 204 Abs.1 Nr. 6a BGB zur Verjährungshemmung, soweit den angemeldeten Ansprüchen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung bezeichneten Ansprüche erhoben.

Gründe:

Die Bestimmung des Musterklägers erfolgt nach billigem Ermessen: An der Eignung des Herrn Rampmeier im Sinne des § 9 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 KapMuG bestehen keinerlei Zweifel; u.a. wird er durch die Rechtsanwälte vertreten, die in sämtlichen der bislang dem Senat mitgeteilten ausgesetzten Verfahren als Prozessbevollmächtigte der Anleger auftreten; zudem macht Herr Rampmeier mit € 43.800,00 den höchsten der von den Feststellungszielen betroffenen und dem Senat gem. § 8 Abs. 4 KapMuG mitgeteilten Ansprüche aus den ausgesetzten Verfahren geltend (vgl. § 9 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 KapMuG).

 

Panten
Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht
zur Verth
Richterin
am Oberlandesgericht
Dr. Tonner
Richter
am Oberlandesgericht

 

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