Solarpraxis Neue Energiewelt AG-Hauptversammlung-Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt

Solarpraxis Neue Energiewelt AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
am Mittwoch, den 14. Juni 2017 und gleichzeitig Verlustanzeige gemäß § 92 AktG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 14. Juni 2017 um 11:00 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Solarpraxis Neue Energiewelt Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) in Berlin ein.

Die Hauptversammlung findet statt bei

one by one EDV-GmbH, Zimmerstraße 79 in 10117 Berlin-Mitte

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

1.

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand der Gesellschaft zeigt der Hauptversammlung an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 sowie Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin, eingesehen werden. Eine Einsicht ist auch im Internet unter

www.neue-energiewelt.de

im Bereich „Investor Relations“ möglich. Darüber hinaus liegen diese Unterlagen während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Kopie der genannten Unterlagen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung kann die Hauptversammlung den Mitgliedern des Aufsichtsrats für jedes abgelaufene Geschäftsjahr eine angemessene Vergütung gewähren. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Frau Petersen sowie die Herren Neubert und Wecke erhalten für ihre Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 folgende Vergütung:

Hr. Neubert: € 3000; Fr. Petersen: € 1500; Hr. Wecke: € 1500“.

6.

Neuwahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, ab.

Frau Petersen hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende der heutigen Hauptversammlung niedergelegt. Auch daher ist ein Mitglied des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95, 96 AktG sowie nach § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Diese werden nach § 10 Abs. 2 der Satzung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen; die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied

Herrn Dipl.-Ing. Manfred Bächler, wohnhaft in Ulm, Senior Manager Business Development PV bei E.ON Energie Deutschland GmbH

für die Amtsperiode bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder:

Herrn Kay Neubert, wohnhaft in Berlin, selbständiger Graphiker und Mitgründer der Solarpraxis;

Herrn Dipl.-Bankbetriebswirt Jan Wecke, wohnhaft in Köthen, Geschäftsführer der ASG Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH, 06366 Köthen sowie Liquidator des Vorstands des Deutschen Solarbetreiber-Club e.V., 14469 Potsdam und Mitglied im Vorstand des Landesverbandes Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt e.V., 39106 Magdeburg,

für eine erneute Amtsperiode nach § 10 Abs. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Berichtigungen des Aktienregisters aufgrund von Aktienübertragungen werden bis zum Ablauf des 6. Tages vor der Hauptversammlung vorgenommen.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

Anmeldestelle:

Per Post an:
Solarpraxis Neue Energiewelt AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München

Per Telefax an: +49 89 30903-74675

Per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de

Gegenanträge, Wahlvorschläge

Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Solarpraxis Neue Energiewelt AG, z. Hd. Frau Aleksandra Danieluk, Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin, Fax: 030 – 726 296 309; E-Mail: aleksandradanieluk@neue-energiewelt.de.

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge, die bei der Gesellschaft rechtzeitig unter der vorgenannten Adresse eingehen, werden nach Maßgabe des § 126 AktG unter der Internetadresse

www.neue-energiewelt.de

im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht.

Berlin, im Mai 2017

Solarpraxis Neue Energiewelt Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Leave A Comment