Startseite Allgemeines Sinnlos Hinweis der BaFin
Allgemeines

Sinnlos Hinweis der BaFin

rawpixel / Pixabay
Teilen

Was soll der geneigte Leser mit solch einem Hinweis auf der BaFin-Seite nun anfangen?

Die Arbeit hätte man sich sicherlich auch sparen können, denn diese Nachricht hat nicht einmal einen Informationsnutzen.

Natürlich ist dieser Hinweis eben auch der neuen DSGVO geschuldet, aber man fragt sich schon, warum es trotzdem im Bundesanzeiger viele Hinweise auf Maßnahmen von Staatsanwaltschaften und Gerichten mit voller Namensnennung gibt? Gilt für diese Veröffentlichungen die DSGVO dann nicht?

Hier die BaFin Medlung:

BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 27. Mai 2019 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 33.000 Euro wegen Verstöße gegen § 21 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Löwen-Fan-Kommentar: 56 Paletten Trikots, null Spieler – typisch Sechzig!

Als 1860-Fan dachte ich eigentlich, ich hätte schon alles erlebt. Abstiege. Aufstiege....

Allgemeines

Trump kündigt Iran-Abkommen für Morgen an

Im festgefahrenen Konflikt zwischen den USA und dem Iran zeichnet sich möglicherweise...

Allgemeines

NBA Finals: Können die Spurs das Wunder noch schaffen?

Die NBA Finals 2026 kehren für Spiel 5 nach Texas zurück –...

Allgemeines

George Russel Pole Position beim Formel 1 Rennen in Barcelona

Die Formel 1 gastiert an diesem Wochenende auf dem traditionsreichen Circuit de...