Startseite Allgemeines Shisha-Besucherin bekommt Schadenersatz – Minderjährige geschädigt
Allgemeines

Shisha-Besucherin bekommt Schadenersatz – Minderjährige geschädigt

ArtTower (CC0), Pixabay
Teilen

Ein Shisha Besuch von Freundinnen hatte ein Nachspiel. Es war keine Friedenspfeife, die die Beteiligten vor das Gericht trieb, sondern ein Zusammenbruch einer Raucherin führt zu einem handfesten Streit vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (Oberlandesgericht Frankfurt am MainBeschluss vom 11.07.2022
– 6 U 148/21 -) hat in einem Entscheid einer Minderjährigen Schadenersatz zugesprochen. Diese erlitt nach einem – unzulässigen – Besuch einer Shisha Bar Gesundheitsschäden wie einen Kollaps und später Atemnot. Das Gericht verurteilte den Betreiber zur Zahlung von 6.400 Euro. Das Gericht sah es als fahrlässig und sorgfaltswidrig an, dass der Betreiber der Bar die „Kundin“ weder nach ihrem Alter gefragt habe noch eine ordnungsgemäße Einweisung vorgenommen habe. Die eigene Entscheidung der Jugendlichen spielte offenbar keine entscheidende Rolle. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe an Jugendliche. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Braucht Deutschland eine Expertenregierung auf Zeit?

Zwischen Reformstau, Parteitaktik und der Sehnsucht nach unbequemen Entscheidungen Deutschland wirkt in...

Allgemeines

Wir wünschen allen Lesern ein tolles Osterfest und ein angenehmes Eiersuchen

Ich wünsche Ihnen ein wunderbares Osterfest mitmehr Schokolade als Verpflichtungen,mehr bunten Eiern...

Allgemeines

Der Preis des „No-Plan-Kriegs“: Warum Israel und die USA für die weltweiten Schäden zahlen müssten

Es gibt Kriege, die aus militärischer Sicht brutal sind. Und es gibt...

Allgemeines

FIDO Invest GmbH: Schwache Bilanz für ein Unternehmen, das Vertrauen verkaufen muss

Wer Finanzberatung anbietet, verkauft nicht nur ein Produkt oder eine Dienstleistung, sondern...