Seccrest GmbH und der klägliche Versuch einer einstweiligen Verfügung gegen einen Rechtsanwalt

Published On: Donnerstag, 30.03.2023By Tags:

Gescheitert, so kann man das bezeichnen, was das Unternehmen Seccrest GmbH aus München da versucht hat zu bekommen. Völlig gescheitert ist man aber nicht, denn 2 kleine Punkte hat das Landgericht München dann zu Gunsten für das Unternehmen Seccrest entscheiden.

Die überwiegende Anzahl von Punkten, die man gerne untersagt gehabt hätte von Seiten des Unternehmens Seccrest GmbH wurden aber durch das Landegericht München nicht erlassen.

Diese Entscheidung ist aber, wie wir gehört haben, auch mit einer erheblichen Kostenentscheidung für die Seccrest GmbH, zu deren Ungunsten, verbunden. Über 70 % der Anwalts- und Gerichtskosten muss das Unternehmen da nun tragen. Ob das dann so erwartet worden war?

Wohl eher nicht. Nun muss man möglicherweise auch einmal die Frage stellen, wie es dann mit dem Unternehmen Seccrest zukünftig weitergehen kann und wird, denn im Moment ist „Geldeinsammeln von Anlegern“ sehr schwierig geworden, aber nicht nur für das genannte Unternehmen.

Anleger sind derzeit nicht gewillt, großzügig in „Abenteuerinvestments“ zu investieren, und Seccrest ist für uns ein Abenteuerinvestment mit dem Risiko eines Totalverlustes. Derzeit flüchten die Anleger vermehrt wieder in Gold oder lassen ihr Geld wieder auf dem Sparkonto liegen.

Das wiederum hat mit der unsicheren wirtschaftlichen Situation in Deutschland zu tun. Die Berliner Politik, allen voran Robert Habeck, hat es geschafft, die Menschen wirtschaftlich zu verunsichern. Keiner weiss derzeit, was die Umsetzung aller Habeck´schen Ideen für ihn finanziell bedeutet. Eine Anlage in Gold kann man dann auch einmal schnell wieder zu Geld machen. Bei Genussrechten dann sicherlich eher schwierig, denn dafür sehen wir keinen großen Markt.

Ob es das Unternehmen Seccrest GmbH dann letztlich überhaupt einmal schafft, eine funktionierende und dem investierten Anleger gewinnbringende Software an den Start zu bringen, das sehen wir derzeit kritisch, aber das Unternehmen kann uns ja gerne vom Gegenteil überzeugen.

Auch wir hatten ja bereits einen Prozess vor dem LG München mit dem Unternehmen Seccrest, erwarten da nun möglicherweise sogar einen 2. Prozess, denn erneut ist das Unternehmen mit unserer Berichterstattung nicht einverstanden. Völlig in Ordnung, manchmal ist die Bewertung von einer neutralen Stelle auch für uns sehr lehrreich. Wenn das für unsere Gegner dann auch so ist, dann freuen wir uns natürlich.

 

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