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Scope International AG-außrordentliche Hauptversammlung

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Scope International AG

Mannheim

HRB 9421Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 24. August 2018, um 9:00 Uhr in den Räumen der Aktiva Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 9, 68542 Heddesheim, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

2.

Wahlen zum Aufsichtrat

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jörg Büßecker, Hirschberg, Jens Armbrüster, München, und Henning Zietsch, Leimen, endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließen wird. Der Aufsichtsrat setzt sich gem. § 8 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 96 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Jörg Büßecker, Steuerberater, Hirschberg,
Herrn Henning Zietsch, Volkswirt, Leimen, und
Herrn Jens Armbrüster, Geschäftsführer, München,

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zu Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

3.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

Gemäß § 11 Abs. 11.2 der Satzung kann die Hauptversammlung beschließen, dass Aufsichtsratsmitglieder eine Vergütung erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Vergütung in Höhe von € 4.000 je Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält abweichend hiervon für den gleichen Zeitraum eine Vergütung in Höhe von € 5.000. Die Vergütung wird zeitanteilig gezahlt, sofern ein Personen- bzw. Funktionswechsel während des Geschäftsjahres erfolgt. Die Vergütung ist fällig mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugelassen sind die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre bzw. deren bevollmächtigte Vertreter.

Ausübung des Stimmrechts

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten – auch durch eine Vereinigung von Aktionären – ausgeübt werden. Die Vollmacht bedarf der Schriftform. Die Vollmachtsurkunde ist der Gesellschaft vorzulegen und bleibt in ihrer Verwahrung.

Mannheim, im Juli 2018

Scope International AG

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