Startseite Allgemeines Scheidungsantrag kappt Erbrecht
Allgemeines

Scheidungsantrag kappt Erbrecht

Teilen

Hat der Erblasser einen Scheidungsantrag gestellt, entfällt das gesetzliche Erbrecht von Ehegatten. Selbst wenn das Verfahren zur Scheidung nicht weiter verfolgt wird, bleibt dies so. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Das gesetzliche Erbrecht würde nur wieder greifen, wenn der Scheidungsantrag zurückgenommen wird, so die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

KI, Zinsen und Gold: Wird 2026 das Jahr der Zuversicht?

Das Börsenjahr 2026 beginnt mit einer Mischung aus Hoffnung und Nervosität. Nach...

Allgemeines

Trump kritisiert parteiinterne Republikaner nach Empörung über rassistisches Video

US-Präsident Donald Trump hat laut einem Medienbericht intern scharf auf republikanische Parteikollegen...

Allgemeines

Verbraucherzentrale fordert härteres Vorgehen: Internet darf kein rechtsfreier Raum sein

Angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen erhöht die Verbraucherzentrale Brandenburg den Druck auf die...

Allgemeines

Tyonnosaurus Donald

Er ist zurück im politischen Jurassic Park – größer, lauter, mit kürzeren...