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Scheidungsantrag kappt Erbrecht

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Hat der Erblasser einen Scheidungsantrag gestellt, entfällt das gesetzliche Erbrecht von Ehegatten. Selbst wenn das Verfahren zur Scheidung nicht weiter verfolgt wird, bleibt dies so. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Das gesetzliche Erbrecht würde nur wieder greifen, wenn der Scheidungsantrag zurückgenommen wird, so die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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