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Samsung weist Vorwürfe von Dua Lipa im Millionenstreit zurück

meneerjamin0 (CC0), Pixabay
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Im Rechtsstreit zwischen Popstar Dua Lipa und dem Elektronikkonzern Samsung hat das Unternehmen die Vorwürfe der Sängerin nun offiziell zurückgewiesen.

Die britische Musikerin fordert Schadenersatz in Höhe von 15 Millionen Dollar, nachdem ihr Bild offenbar ohne Zustimmung auf Verpackungen von Samsung-Fernsehern verwendet worden sein soll.

Samsung sieht Verantwortung bei Content-Partner

In einer Stellungnahme erklärte Samsung, das Foto sei 2025 genutzt worden, um Inhalte von Drittanbietern auf Samsung-Fernsehern zu bewerben.

Das Bild sei demnach von einem externen Content-Partner für den Streamingdienst „Samsung TV Plus“ bereitgestellt worden.

Samsung betonte zudem, man habe die Nutzung erst erlaubt, nachdem der Partner ausdrücklich zugesichert habe, dass alle erforderlichen Rechte vorlägen – auch für die Verwendung auf Produktverpackungen.

Dua Lipa fordert Millionen-Schadenersatz

Die Sängerin wirft Samsung vor, ein backstage aufgenommenes Foto von ihr aus dem Jahr 2024 ohne Zustimmung und ohne Vergütung für Werbezwecke verwendet zu haben.

Laut der in Kalifornien eingereichten Klage habe sie das Unternehmen bereits im vergangenen Jahr aufgefordert, das Bild zu entfernen.

Samsung habe jedoch „abweisend und gleichgültig“ reagiert und die Nutzung fortgesetzt.

Fans sollen wegen des Fotos Fernseher gekauft haben

In der Klageschrift verweist Dua Lipa auch auf Beiträge von Kunden auf der Plattform X.

Dort hätten Nutzer geschrieben, dass sie wegen des Fotos der Sängerin auf der Verpackung zum Kauf eines Samsung-Fernsehers motiviert worden seien.

Damit will die Sängerin offenbar belegen, dass ihr Bild gezielt verkaufsfördernd eingesetzt wurde.

Samsung zeigt sich gesprächsbereit

Trotz der scharfen Vorwürfe erklärte Samsung, man habe „großen Respekt“ vor Dua Lipa und den Rechten von Künstlern.

Der Konzern betonte außerdem, offen für Gespräche und eine „konstruktive Lösung“ zu sein.

Streit um Bildrechte wird immer häufiger

Der Fall zeigt erneut, wie sensibel die Nutzung von Prominentenbildern im Marketing geworden ist.

Gerade internationale Konzerne verlassen sich häufig auf Lizenzzusicherungen externer Partner – was im Streitfall jedoch nicht automatisch vor rechtlichen Konsequenzen schützt.

Ob es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt oder der Fall vor Gericht landet, bleibt zunächst offen.

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