Wegen des massiven Facebook-Datenlecks aus dem Jahr 2021 startet am 10. Oktober das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Millionen Nutzer:innen waren damals betroffen, als persönliche Informationen wie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Wohnorte und Beziehungsstatus öffentlich zugänglich wurden.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb eine Sammelklage gegen Meta eingereicht. Ziel ist es, Betroffenen eine unkomplizierte Möglichkeit zu geben, Schadenersatz geltend zu machen – bis zu 600 Euro pro Person. Mehr als 14.000 Menschen haben sich der Klage bereits angeschlossen.
Hintergrund: Risiko für Betroffene
„Das Datenleck brachte erhebliche Gefahren mit sich“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Betroffene seien seither besonders anfällig für Phishing-Mails, Betrugsversuche wie den „Enkeltrick“ oder Identitätsdiebstahl. Mit der Sammelklage sollen die Risiken anerkannt und Betroffene entschädigt werden.
BGH stärkt Rechte der Verbraucher
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juni 2024 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass allein der Kontrollverlust über persönliche Daten ausreiche, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen (Az. VI ZR 10/24). Ein konkreter finanzieller Schaden müsse nicht nachgewiesen werden.
Die aktuelle Klage baut auf diesem Urteil auf. Je nach Umfang der preisgegebenen Daten fordert die Verbraucherzentrale bis zu 600 Euro pro Betroffenen.
Prozessbeginn und nächste Schritte
Am ersten Verhandlungstag am 10. Oktober prüft das Gericht zunächst formale Fragen, darunter die Zuständigkeit für die Sammelklage (Az. 11 VKI 1/24).
Betroffene Facebook-Nutzer:innen können sich weiterhin kostenlos beteiligen. Eintragungen ins Klageregister sind noch bis zum 31. Oktober 2025 möglich. Mit der Teilnahme wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt – unabhängig von der Dauer des Verfahrens.
Weitere Informationen und der sogenannte „Klage-Check“ stehen online unter: www.sammelklagen.de/verfahren/facebook
Kommentar hinterlassen