Startseite Allgemeines Sammelklage gegen Booking.com: Über 10.000 Hotels fordern Schadenersatz wegen Preisbindung
Allgemeines

Sammelklage gegen Booking.com: Über 10.000 Hotels fordern Schadenersatz wegen Preisbindung

kinkate (CC0), Pixabay
Teilen

Mehr als 10.000 Hotels aus der gesamten EU ziehen gegen die Buchungsplattform Booking.com vor Gericht. Sie werfen dem Unternehmen vor, sie jahrelang durch sogenannte Bestpreisklauseln in ihrer Preisgestaltung eingeschränkt zu haben und fordern nun Schadenersatz in beträchtlicher Höhe. Die Sammelklage wird in den Niederlanden, dem Sitz von Booking.com, verhandelt.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Herbst 2024, das die sogenannte Bestpreisklausel für verstoßend gegen das europäische Kartellrecht erklärte. Diese Klausel zwang Hotels dazu, auf Booking.com immer den niedrigsten Preis anzubieten – selbst wenn sie auf der eigenen Website oder über andere Vertriebskanäle günstiger verkaufen wollten. Dadurch waren die Hoteliers über Jahre wettbewerblich eingeschränkt und hatten laut Klage keine faire Möglichkeit, ihre Angebote flexibel und eigenständig zu vermarkten.

Die Kläger sehen darin eine erhebliche wirtschaftliche Benachteiligung. Viele Hotels seien über Jahre hinweg gezwungen gewesen, Provisionen von bis zu 25 Prozent an Booking.com zu zahlen – ohne die Möglichkeit, durch Direktbuchungen preislich attraktiver zu sein. Das EuGH-Urteil habe nun den Weg frei gemacht, diese Praxis rechtlich aufzuarbeiten und Schadensersatz geltend zu machen.

Der Fall gilt als präzedenzträchtig für die gesamte Reise- und Plattformökonomie in Europa. Branchenvertreter sprechen bereits von einem „Weckruf“ für marktmächtige Plattformen, die ihre Position gegenüber kleinen Anbietern wie Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungsbetreibern über Jahre hinweg einseitig ausgenutzt hätten. Booking.com selbst äußerte sich bislang nicht im Detail zur Klage, kündigte aber an, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.

Die Entscheidung des niederländischen Gerichts könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für Booking.com, sondern auch für andere große Plattformanbieter, deren Vertragsklauseln möglicherweise gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Für die beteiligten Hotels geht es um mehr als nur Geld: Es geht auch um die Rückgewinnung unternehmerischer Freiheit im digitalen Vertrieb.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

UBS plant massiven Stellenabbau bis 2027 – rund 10.000 Jobs betroffen

Die Schweizer Großbank UBS plant offenbar einen weiteren umfangreichen Personalabbau. Wie die...

Allgemeines

Teneriffa: Drei Tote nach Riesenwelle an Naturbecken – weitere Person vermisst

Ein tragischer Zwischenfall an der Westküste Teneriffas hat am Wochenende drei Menschen...

Allgemeines

Trump als Zeremonienmeister: Die Kennedy Center Honors 2025 wurden zu einer Reality-Show

Glamour, Glitzer, Gitarren – und ein Präsident mit Vorliebe für goldene Medaillen...

Allgemeines

Trump ist sauer: Begnadigter Demokrat Cuellar kandidiert erneut – als Demokrat

US-Präsident Donald Trump zeigt sich empört über den texanischen Kongressabgeordneten Henry Cuellar,...