Mehr als 10.000 Hotels aus der gesamten EU ziehen gegen die Buchungsplattform Booking.com vor Gericht. Sie werfen dem Unternehmen vor, sie jahrelang durch sogenannte Bestpreisklauseln in ihrer Preisgestaltung eingeschränkt zu haben und fordern nun Schadenersatz in beträchtlicher Höhe. Die Sammelklage wird in den Niederlanden, dem Sitz von Booking.com, verhandelt.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Herbst 2024, das die sogenannte Bestpreisklausel für verstoßend gegen das europäische Kartellrecht erklärte. Diese Klausel zwang Hotels dazu, auf Booking.com immer den niedrigsten Preis anzubieten – selbst wenn sie auf der eigenen Website oder über andere Vertriebskanäle günstiger verkaufen wollten. Dadurch waren die Hoteliers über Jahre wettbewerblich eingeschränkt und hatten laut Klage keine faire Möglichkeit, ihre Angebote flexibel und eigenständig zu vermarkten.
Die Kläger sehen darin eine erhebliche wirtschaftliche Benachteiligung. Viele Hotels seien über Jahre hinweg gezwungen gewesen, Provisionen von bis zu 25 Prozent an Booking.com zu zahlen – ohne die Möglichkeit, durch Direktbuchungen preislich attraktiver zu sein. Das EuGH-Urteil habe nun den Weg frei gemacht, diese Praxis rechtlich aufzuarbeiten und Schadensersatz geltend zu machen.
Der Fall gilt als präzedenzträchtig für die gesamte Reise- und Plattformökonomie in Europa. Branchenvertreter sprechen bereits von einem „Weckruf“ für marktmächtige Plattformen, die ihre Position gegenüber kleinen Anbietern wie Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungsbetreibern über Jahre hinweg einseitig ausgenutzt hätten. Booking.com selbst äußerte sich bislang nicht im Detail zur Klage, kündigte aber an, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.
Die Entscheidung des niederländischen Gerichts könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für Booking.com, sondern auch für andere große Plattformanbieter, deren Vertragsklauseln möglicherweise gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Für die beteiligten Hotels geht es um mehr als nur Geld: Es geht auch um die Rückgewinnung unternehmerischer Freiheit im digitalen Vertrieb.
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