SAM AG neue Ansprechpartner die ich in die Haftung nehmen kann?

Das zumindest bejaht Rechtsanwalt Röhlke in einem Onlinebeitrag. Er sieht hier Chancen, weitere Verantwortlich in die Haftung zu nehmen. Ob er damit auch Erfolg hat, wird man sehen.

SAM AG: Haftung der eingesetzten Rechtsanwälte möglich – Landgericht Berlin gewährt Schadensersatzanspruch – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Mit Urteil vom 23.11.2016 hat das Landgericht Berlin einer von Röhlke Rechtsanwälten vertretenen Anlegerin einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem von der Firma „SAM AG“ eingesetzten Rechtsanwalt und Notar zugesprochen, der in das Anlagemodell der Policenaufwertungs-Firma tief verstrickt war. Das Landgericht bejahte einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung in Form der Beihilfe zum verbotenen Einlagengeschäft.

Verbotenes Einlagengeschäft: Policenaufwertungsmodell – Das Kapitalanlagenmodell als unplausibel erklärt

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke erläutert das Urteil: „Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, stellte das Policenaufwertungsmodell der SAM AG ein verbotenes Einlagengeschäft dar. Die SAM AG hatte dem deutschen Publikum angeboten, Lebensversicherungen aufzukaufen und den Kaufpreis in mehreren Monaten oder Jahren zu zahlen. Der Kaufpreis sollte dabei ca. das Doppelte des aktuellen Rückkaufswertes der Lebensversicherungspolice betragen. Das Kapitalanlagemodell insgesamt ist bereits vom Landgericht Berlin für unplausibel gefunden worden. Das Kammergericht Berlin und andere Oberlandesgerichte haben in dem Anlagemodell ein sogenanntes Einlagengeschäft gesehen, für welches die SAM AG eine Erlaubnis benötigt hätte. Diese lag aber nicht vor.“

Beihilfe zum unerlaubten Einlagengeschäft

„Die SAM AG wurde dann von der Schweizer FINMA Finanzaufsicht geschlossen und fiel in Konkurs. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte bereits seit Anfang 2010 derartige Policenaufwertungsmodelle durch Untersagungsverfügungen vom Markt genommen. Eine Haftung aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung konnten wir für unsere Mandantin nicht mehr geltend machen, weil die Vertriebsfirma insolvent war. Möglich blieb aber ein Vorgehen gegen den von der SAM AG eingesetzten Rechtsanwalt, dem wir Beihilfe zum unerlaubten Einlagengeschäft vorwarfen. Der Rechtsanwalt hatte, im Auftrag der SAM AG die Lebensversicherungen der Mandantschaft gekündigt, die Gelder entgegengenommen und weitergeleitet an die SAM AG. Hierin sah auch das Landgericht Berlin eine unerlaubte Beihilfehandlung“, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Fazit: Wichtige Entscheidung – Haftungsansprüche gegenüber Verantwortlichen erweitert

Die Entscheidung ist wichtig für die gebeutelten SAM AG-Anleger, da hier weitere Haftungsquellen erschlossen werden können: Die eingesetzten Vermittler sind möglicherweise nicht mehr in der Lage, die Ansprüche zu erfüllen. Die in das Modell eingebundenen Rechtsanwälte möglicherweise schon.

„Leider“, so der erfahrene Rechtsanwalt, „dürfte die Vermögensschadenshaftpflicht der eingesetzten Rechtsanwälte hier nicht eingreifen: Unerlaubte Handlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In jedem Falle ist das Urteil ein wichtiger Schritt bei der Aufarbeitung des SAM-Skandals.“ Betroffenen Anlegern der SAM AG ist zu raten, möglichst noch in diesem Jahr 2016 einen qualifizierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um die Geltendmachung von Ansprüchen individuell prüfen zu lassen. Für weitere Informationen und eine Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte nebenstehender Telefonnummer oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.

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